§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

7 Antworten

Melde dich als Mitglied des örtlichen Mietervereins an. Kostet nicht die Welt, ist aber mehr als hilfreich, da dir kaum alle relevanten Paragraphen bekannt sein dürften. Dort lässt du dich dann für deinen speziellen Fall beraten und unterstützen.

Ergänzend habe ich hier etwas, was dir bei deinen Fragen evtl. schon etwas helfen kann:

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-fristen-und-termine/

Nur ein Einwand von mir: könnte der Vermieter die Wohnung für seine eigenen Elternoder andere Verwandte  herrichten lassen und nicht für sich selbst? Geringe Gebühr kostet eine Beratung bei der Verbraucherberatung,  aber auch die Mitgliedschaft in einem Mieterverein kostet nicht die Welt.

anitari  23.05.2017, 07:20

Für wen der Vermieter die Benötigt ist völlig egal. Er kann in dem Fall frühestens in 4 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.

Ich habe mal ganz schnell gegoogelt:

Der neue Besitzer kann die Wohnung 3 Jahre nach dem Erwerb mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten (in eurem Fall) euch kündigen.

An eurer Stelle würde ich der Kündigung erstmal widersprechen (schriftlich per Einschreiben oder Übergabe unter Zeugen)

http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/

Eine kleine Anmerkung zusätzlich zu den Beiträgen von anitari...

Bei dem Verkauf der Wohnung nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen muss der Mieter der Wohnung ausdrücklich auf sein Vorkaufsrecht hingewiesen werden. Unterbleibt dies, kann er das Vorkaufsrecht auch zu späterer Zeit ausüben.

Wenn ein gewisses Kapital vorhanden ist, solltest Du darüber nachdenken. Zumindest könntest Du diese Idee dem Vermieter gegenüber äußern...

Der neue Vermieter kann die sog. Kündigungsperrfrist für Eigenbedarfskündigung nicht umgehen.

In Eurem Fall kann er frühestens nach 5 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen. Und das, wegen der Wohndauer von über 8 Jahren, mit einer Frist von 9 Monaten.

Es ist gut möglich das der neue Vermieter  diese gesetzlich Regelung nicht kennt.

Unternehmen müßt Ihr eigentlich nichts, denn die Kündigung ist schlicht unwirksam.

KaeteK  23.05.2017, 09:01

Sind das nicht 3 Jahre?

anitari  23.05.2017, 09:03
@KaeteK

Es sind mindestens 3 Jahre. Regional können es bis 10 Jahre sein. In der Stadt der Fragestellerin sind es 5 Jahre. Siehe Beschreibung zur Frage.