Muß ich als Mieter nach 14 Jahren Mietzeit die Wohnung streichen lassen?

13 Antworten

Muß ich als Mieter nach 14 Jahren Mietzeit die Wohnung streichen lassen?

Das kommt darauf an ob  es eine wirksame Klausel zu Endrenovierung im Mietvertrag gibt und ob sie wirksam ist.

Meine Vermieterin hat mir wegen Eigenbedarf nach 14 Jahren Mietzeit gekündigt. 

Was hat sie geschrieben, bitte den genauen Wortlaut.

Die Wohnung war bei Bezug frisch gestrichen worden. Während der 14 Hajre wurde seitens der Vermieterin keine "Schönheitsreparaturen" gemacht, bzw. ist in den 14 Jahren kein Anstrich erfolgt.

Das ist Sache des Mieters falls im Mietvertrag vereinbart.

MfG

johnnymcmuff

Du hast 14 jahre lang deine Bude nicht gestrichen und stellst jetzt so eine Frage?

Natürlich musst die die Bude streichen.

BGH: Der BGH hat dies nun geändert. Er nimmt
Abstand von seiner bisherigen Rechtsprechung. Der Mieter soll nun die
Wohnung nicht mehr renovieren müssen, wenn die Wohnung bei Einzug
unrenoviert war. Die Beweislast für den Zustand bei Einzug soll dabei
grundsätzlich aber der Mieter tragen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-schoenheitsreparaturen-bei-auszug-aus-der-wohnung_067805.html

Schönheitsreparaturen sind Sache des Vermieters, dieser kann allerdings diese Arbeiten durch wirksame Klauseln auf den Mieter übertragen. Was inzwischen meist geschieht. Es kommt hier darauf an, ob so eine wirksame Klausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Nur dann ist der Mieter dazu verpflichtet.

Schäden hat er immer zu beseitigen z. B. wenn er knallbunt die Wände gestrichen hat, sind diese mit neutralen hellen Farben zu streichen.

Wenn du in deinem Mietvertrag nichts zu Schönheitsreparaturen stehen hast, musst du die Wohnung lediglich Besenrein übergeben.

Wenn du allerdings die Wände in bunten Farben gestrichen hast, dann kann die Vermieterin darauf bestehen, dass du sie in neutralen Farben überstreichst. Als neutral wird angesehen, was es der Vermieterin nicht erschwert die Wohnung erneut zu vermieten (hat sie ja eh nicht vor) bzw. sowas wie weiß oder hellere Töne. 

willihahn  21.04.2016, 17:09

Hallo, ich stehe auch vor dem Problem, dass ich morgen eine renovierte Wohnung übergeben soll. Nun meine Frage: Alle Wände sind 1-2 mal weiß überstrichen. Alles ist sauber, aber nicht ganz "fleckenfrei". Weiß ja, aber an einigen Stellen sind farbunterschiede sichtbar. Vor allem da, wo vorher Löcher verputzt wurden. Muss eine Renovierung perfekt oder "sauber" sein? kann man das irgendwo nachlesen? 

Mit Schönheitsreparaturen hat der Vermieter auch nichts zu tun, das ist immer Aufgabe des Mieters. Warum sollte der Vermieter dir während der Mietzeit die Wohnung streichen?

Es kommt jetzt drauf an, was im Vertrag steht. Normalerweise steht dann dort, dass bei Auszug die Wände in neutralen Farben gestrichen werden müssen. Steht im Vertrag nichts dazu, bist du dazu auch nicht verpflichtet. Aber in der Regel wird das auf den Mieter abgewälzt, schau nochmal genau nach was im Vertrag steht.

bwhoch2  19.04.2016, 12:19

Gute Antwort bis auf:

das ist immer Aufgabe des Mieters

Prinzipiell ist für Schönheitsreparaturen tatsächlich der Vermieter zuständig, denn er hat die Mietsache in dem Zustand zu erhalten, in dem sie übergeben wurde. Besteht also im Lauf der Mietzeit der Bedarf, dass die Wohnung neu gestrichen wird, ist der Vermieter sogar verpflichtet dazu. Der Mieter hätte Anspruch darauf.

In der Regel wird diese Pflicht aber auf den Mieter per Mietvertrag übertragen. Der Mieter stimmt mit Abschluß des Mietvertrags zu, dass er während der Mietzeit selbst in bestimmten Abständen nach Bedarf Schönheitsreparaturen durch zu führen hat. Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass das auch gemacht wird.

Meistens wird dabei auch gleichzeitig festgelegt, dass die Wohnung am Ende auch wieder gestrichen zurück gegeben wird und das wurde gerade so konkretisiert, dass eine Wohnung, die renoviert übernommen wurde, auch renoviert wieder zurück zu geben ist, wenn das im Mietvertrag verlangt wird.

Ob das im  Mietvertrag verlangt wird, muss man durch aufmerksames Lesen des Mietvertrags selbst feststellen.