Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

Leben, Wohnung, Miete, Politik, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermietung, Vermieter, Gesetz, Die Grünen, Gesellschaft, Gesetzeslage, Großstadt, Klage, Mieterschutz, Mietspiegel, Rechtslage, SPD, Wohnungssuche, Bundesverfassungsgericht, Koalitionsvertrag, Koalition, Mietpreis, Wohnungsnot, Mietpreisbremse, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Vermieter will Schlüssel nach Diebstahl und Einbruch nicht wechseln, was können wir als Mieter machen?

Hallo zusammen, wir wohnen innerstädtisch in einem Mietshaus mit insgesamt 5 Parteien. Der Haus wurde verkauft und der neue Eigentümer hat das Türschloss der Haustür von einem guten Sicherheitsschloss zu einem normalen Schloss mit minderwertigen Schlüsseln gewechselt. Das Schloß zur Außentür hat er Außen gut sichtbar permanent in einer an der Hauswand montierten Schlüsselbox hinterlegt, damit Handwerker etc. jederzeit Zugang haben. Wir hatten schon Bedenken deswegen, weil hier in der Gegend öfters eingebrochen wird. Nun wurde vor ein paar Tagen die Schlüsselbox aus der Wand gerissen und mitgenommen, so dass nun Fremde jederzeit Zugang zum Haus haben. Die Schlösser zum Keller und zum Hof, wo auch Fahrräder stehen, lassen sich mit dem gleichen Schlüssel öffnen. Zwei Nachbarn aus dem Haus haben beim Verwalter angerufen, um zu fragen, wann der Schlüssel ausgetauscht wird. Es hieß, er würde nicht getauscht und auch die Schlüsselbox 1:1 wieder angebracht. Sie teilten ihm mit, dass bereits schon mal eingebrochen wurde und drei Fahrräder geklaut wurden. Er sagte, dass es vermutlich nur Vandalen waren und nichts passieren würde und dass sich unser ungutes Gefühl schon legen würde. Nun ist das passiert, was alle befürchtet haben, es wurde im Keller eingebrochen und es wurden Dinge entwendet. Die Polizei war schon da und hat alles protokolliert. An der Außentür und der Kellertür sind keine Einbruchsspuren zu sehen. Der Verwalter sagt, es wäre nicht sein Business und es wäre erst einmal zu beweisen, dass sich nicht jemand einfach als Postbote ausgegeben hätte, um ins Haus zu kommen. Wir alle schauen allerdings immer, ob es wirklich der Postbote ist und ob die Person wieder geht, wenn wir die Tür öffnen. Wir möchten den Vermieter auffordern, die Schlösser zu tauschen und ihm anbieten, dass wir als Hausgemeinschaft dafür Sorge tragen, dass Handwerker hinein gelassen werden. Leider scheint die Sicherheit aber niemanden zu interessieren. Wir haben auch gelesen, dass der Vermieter die Tür sogar im Grunde sogar nicht mal nachts abschließbar machen muss. (Eine zeitlang waren Besichtigungen und der Makler hatte immer einfach die Tür so eingestellt, dass sie nicht zugeschnappt ist, sondern sich geöffnet hat, wenn man dageegen gedrückt hat.) Was können wir noch machen, um etwas zu bewirken? Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen oder Gesetze? Wir würden gerne gemeinsam als Hausgemeinschaft schreiben.

Wohnung, Schlüssel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Einbruch, Jura, Mieterschutz
Wer haftet für den eingagstür Glasschaden?

zuerst muss ich erwähnen die Haustürscheibe (innen) hatte vorher einen Riss der über eine Ecke beim Türgriff ging,der mit der Zeit noch einen Riss bekommen hat...Verursacher unbekannt...

der Riss ist über 4jahre alt ohne repariert worden zu sein. Und jetzt kommt mein Fall🫣🙈 am 5.12.2022 hat man mich an der Haustür versucht zu überfallen (2personen)und hat mich ins Haus geschubst und dann meinen schlüssel gefordert... es gab ein Gerangel im Treppenhaus auf dem Weg nach oben und dann flüchteten die 2 Täter ohne Beute. Der erste Täter riss die Haustür auf beim weg rennen und der Griff prallte gegen die Wand.. Ich rannte hinterher während der zweite sich umdrehte und den schlüssel nach mir warf aber zu dumm war zum Treffen🤔🤣. ich hab den schlüssel aufgehoben und bin zur Eingangstür gerannt und habe diese zugedrückt... rechte Hand am Rahmen und die linke Hand war über dem bereits vorhandenen Riss. dabei brach die Scheibe genau in dem Bereich ein.. Nun will der Vermieter das ich für den schaden aufkomme! Dabei war es doch nur der letzte Tropfen auf dem heißen Stein! ich hatte keine schnittverletzungen und RTW hat bei mir auch nochmal geguckt ob alles in Ordnung ist. Was kann ich tun und wie ist der "überfall" zu bewerten da sie ja in meine Wohnung (mit schlüssel) einbrechen wollten und meine Wertsachen haben wollten.

Damals meinte die Polizei das sie es dem Vermieter melden und seine Versicherung auf mich zu kommt, aber da kam leider nie etwas und heute hat er mich darauf angesprochen.

& die Scheibe wäre auf kurz oder lang sowieso weiter kaputt gegangen bis sie dann bricht. haftet da nicht der Verursacher des ersten Risses? Bzw. der Vermieter weil täter unbekannt?

Versicherung, Mieter, Haftpflicht, Mieterschutz
Fristlose Kündigung Haus?

Hallo ihr lieben ich bin am 1.09 in unser hetztet Bauernhaus zur Miete gezogen.
am 17.07.2023 hatten wir eine Besichtigung in einem unrenovierten normalen Zustand aber eben alles komplett vollgestellt mit hohen breiten Schränken so sah man die Wände nicht.
uns hat das Haus Ansicht super gefallen und haben es genommen die Miete beträgt 900kalt und 25€ pauschal Nebenkosten und 2700€ Kaution

wir haben den Mietvertrag 1 Woche später unterschrieben und direkt die 1 Rate von 900€ Kaution bezahlt.

das Haus hat 2 Stöcke unten war alles in Ordnung musste man nicht renovieren und oben sind es ein Klo und 6 Schlafzimmer.

am Tag der schlüsselübergabe am 1.09.23 wollten wir direkt anfangen die Möbel hier rüber zu bringen sie sehe volle Katastrophe die Wände die Böden da lagen tote Mäuse es war sehr sehr schrecklich ( füge ein Bild von vorher und nachher hinzu, so sahen oben alle Zimmer aus)

wir haben mtl pünktlich immer die Miete bezahlt und bereits 3200€ für Öl bezahlt da wir dies selber beschaffen müssen

zusätzlich für die komplette Renovierung mussten wir 4000€ knapp bezahlen

deswegen habe ich die Kaution nicht mehr weiter bezahlt.
auch ist die Küche mit vermietet mit e Geräten funktionieren laut Mietvertrag alle ( siehe da Spülmaschine Kühlschrank und ein Kochfeld von der Platte kaputt ) Vermieter sagt müssen sie selber kaufen und erneuern.

nun gestern die fristlose Kündigung erhalten wegen fehlender mietkaution ( dies nach 8 Monaten ) .
und mit Aufforderung das Öl raus zu pumpen und die Wände etc. Renovierung alles von oben auf den alten Stand zurück zu bringen mit den alten Teppichen und Wänden weil die nächsten Mieter es eventuell anderst haben möchten

ich dachte ich spinne als ich dies gelesen habe.
hab direkt beim Anwalt ein Termin gemacht allerdings erst nächsten Donnerstag.

Aber zum 8.5.24 müssen wir raus sonst sperrt er die Türen zu..

so haben wir alle Zimmer bereits neu renoviert… den unterschied sieht man eindeutig … und so will er das Haus auch wieder zurück

kann mir jemand bitte irgendwie Tipps geben oder Hoffnung machen

Bild zu Frage
Kündigung, Miete, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung, Mieterschutz, wohnungskündigung, Mietrecht Kündigung
Gibt es risiko wenn man mithifle von mieterverein miete mindern lässt?

Also weder mündliche noch schriftliche

Wenn er vor ort ist hat er immer keine zeit zwei minuten zu sprechen,

auf das schreiben mängelangeige ohne mietminderung androhung hat er sich auch seit 2 wochen nicht gemeldet,

die Juristin von Mieterverein wird mich anrufen und sagen das wir eine mietminderung androhen,

die miete ist inklusivmiete sprich 500€ für 3 zimmer altbau wohnung 59 qm aber dem , heizkostrn zahlen wir für erdgasheizautomat direkt an den versorger,

entprechend ist der zustand von Wohnung, also kein schimmel oder sonst was aber tapetten an der wand die wohnung wird seit 50 Jahren bewohnt von meine eltern,

warum der Vermieter lediglich die 3 fenster nicht austauschen will ist ganz klaar er will die wohnung aufwerten mit balkon und von 3 zimmer auf 2 zimmer umbauen dadurch würde er doppelte miete bekommen,

Welche risiken gibt es bei der mietminderung mithilfe von mieteverein nicht das wir dan rausfliegen aus der wohnung ? , wer nicht fühlt muss halt spüren anders geht es nicht, aber wenn er auch auf die mietminderung niemals reagiert was können wir dan machen ?

wir wollen natürlich nur einbehallten bis er die fenster erneuert danach zahlen wir die geminderte miete zürück.

es sind solche fenster 96 cm breiz und 176 lang ,

Bild zu Frage
Wohnung, Fenster, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietminderung, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Mieterschutz
Kündigung wegen Eigenbedarf, ist diese Kündigung zulässig?

Hallo,

es geht um folgendes, meine Verlobte und ich wohnen in der Wohnung meiner Eltern. Hier befinden sich auch zwei weitere Mieter. Bis jetzt wurde meine Verlobten als Mieter immer etwas versprochen aber die Mängel wurden bis heute nie beseitigt. Das ganze sind über 3 Jahre her, das immer was ersetzt und repariert wird, Taten haben was anderes gezeigt. Sie hat meinen Eltern eine schriftliche Frist gesetzt und nach 2 Tagen kam meine Mutter, hat Ihr diesen Brief auf die Hand gedrückt. Aufgrund wegen Eigenbedarf wird Sie gekündigt. Leute, ich habe viel miterlebt und gesehen, wie es zu mehreren Streitigkeiten und unangenehmen Situationen zwischen meinen Eltern als Vermieter und den Mietern unter uns kam, bis jetzt haben die aber nicht einmal eine Abmahnung oder etwas anderes wegen Fehlverhalten erhalten. Die wohnen noch immer hier, meine Verlobte hingegen war nur Still und geduldig, hat darauf gewartet das meine Eltern als Vermieter Ihre Pflichten erfüllen. Denn Miete wird bezahlt, wir wohnen hier nicht kostenlos. Habe meinen Bruder darauf angesprochen, ob er hier einziehen wird, er meinte Nein. Er sagte, das es die Idee von unserer Mutter gewesen ist, das er hier einziehen soll, damit meine Verlobte ausziehen kann. Wenn er hier nicht einzieht, dann gilt das als Vortäuschung, um jemanden loszuwerden. Wie kann meine Verlobte als Mieterin vorgehen? Der Mietvertrag läuft auf Ihren Namen, aber ich halte mich ebenso hier auf und bin ja der Sohn. Finde es einfach unverschämt und egoistisch kaltherzig, nach allem was andere getan aber hier weiter wohnen dürfen, aber meine Verlobte nur ein schreiben mit Frist gesetzt hat, bekommt sie sofort eine Kündigung. Dabei bin ich mit ihr zusammen, die anderen Mieter sind fremde, die werden besser behandelt und auf Händen getragen, ohne Abmahnung, ohne zu sagen „Ihr seid Mieter, das Verhalten gegenüber uns Vermieter ist unangebracht“, einfach nichts. Weil meine Verlobte in unserer Wohnung das ersetzt haben will, was schon die ganze Zeit als Mängel gilt, hat das meinen Eltern nicht gepasst und dachten sich, scheiß mal auf die, hier ist die Kündigung???

Kann sie einen Widerspruch einlegen damit meine Verlobte weiterhin als Mieterin hier wohnt? Ich kann ja selbst beweisen, das mein Bruder nicht hier einzieht. & was kann ich machen? Wegen Eigenbedarf mich (den Sohn) aus der Wohnung rauswerfen?

Das hätte auch keine Rolle gespielt, wenn das Schreiben von einem Anwalt oder vom Mieterschutzbund kommt, denen hat es nicht gepasst und gefallen, das ein „Familienmitglied./ Schwiegertochter“ denen eine Frist setzt. Aber sie wird gleich gekündigt , das ist möglich in deren Augen.

Bild zu Frage
Haus, Kündigung, Wohnung, Miete, Mietwohnung, Vermietung, Eigenbedarf, Vermieter, Mietvertrag, Mieterschutz, Schwiegereltern, wohnungskündigung, Fristsetzung, Mängelbeseitigung, Mietrecht Kündigung, Vortäuschung

Meistgelesene Fragen zum Thema Mieterschutz