Mietvetrag?

2 Antworten

Person A und B stehen gemeinsam als Mieter in einem Mietvertrag - Voraussetzung 1 der Vermieter muss mit der Änderung einverstanden sein

Person B hat eine Vollmacht von Person A deren Inhalt nur Person A und B bekannt ist.

Person B will nun die inhaftierte Person A aus dem Mietvertrag raus haben und auf Grund der Vollmacht handeln. Stellt sich die Frage warum kann man nicht das Einverständnis von Person A einholen?.

Wenn Person A mit der Handlung von B nicht einverstanden ist, kann er dessen Handlung auf Grund der Vollmacht widerrufen und die Vollmacht zurück fordern.

Stellt sich die Frage - wird der Vermieter ihn informieren und wann und wie erfährt Person A dies.

Zum einen - sollte Person B hier nicht ohne Anwalt handeln, zum anderen sollte Person B die Vollmacht freiwillig zurück geben. Mit einer Vollmacht sollte im Sinne des Bevollmächtigten gehandelt werden.

Welche Möglichkeiten Person A hat - keine Ahnung. Möglicherweise den Anspruch an B ihm vergleichbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustand.

Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden.

Eine Vertragsänderung bedarf der Zustimmung aller Vertragsparteien, also auch der des Vermieters.

Der Vermieter ist in seiner Mieterwahl frei und muss nach einer 2 Personen Kündigung nicht zustimmen eine Person wieder einen Mietvertrag zu machen

Du kannst also vor Gericht nur die Unterschrift zu Kündigung erzwingen, nicht aber das Einverständnis aus dem vertrag rausgenommen zu werden, es sei denn, du hast das OK des Vermieters.