Max Giermann, Klaus Kinski?

3 Antworten

Ich habe das hier gefunden:

Bei einer Parodie handelt es sich rechtlich um eine freie Benutzung nach § 24 UrhG. Nach dessen Absatz 1 gilt eine Parodie als selbständiges Werk, für dessen Veröffentlichung und Verwertung keine Zustimmung des Urhebers*der Urheberin des benutzten Werkes nötig ist.

Na ja wenn man es so sieht dürfte man so einiges heutzutage nicht mehr machen. Es gibt doch schon genug Sachen die diskutiert werden. Lass es einfach ich muss sagen max gierman kan das echt verdammt gut nachmachen egal welchen promo

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mache alles was ich weiß aus Spaß

Naja der Mann war ja berühmt für seine harsche Ausdrucksweise und seine Auftritte. Wenn man über alles hinwegsieht und es nur noch rechtlich betrachtet, wird Max Giermann komplett durch wahrscheinlich die Kunstfreiheit geschützt