Max Giermann, Klaus Kinski?
Mich würde mal interessieren , wie es rein Rechtlich aussieht. Darf man eigentlich eine verstorbene Person parodieren? Ich mein Kinski war ja eine Person des öffentlichen Lebens aber der Mann ist nun mal Tot und kann sich dagegen ja nicht ,, wehren" . Wenn Kinski noch leben würde dann ok, könnte er dagegen Klagen oder müsste es hinnehmen, da er ja eine Person des öffentlichen Lebens ist und dürfte rein Rechtlicv mehr Kritisiert werden als eine normale Person. Aber gibt es bei Verstorbenen nicht eine Art ,,Sonderregelungen"? Wie gesagt er kann sich dagegen ja nicht wehren.
3 Antworten
Ich habe das hier gefunden:
Bei einer Parodie handelt es sich rechtlich um eine freie Benutzung nach § 24 UrhG. Nach dessen Absatz 1 gilt eine Parodie als selbständiges Werk, für dessen Veröffentlichung und Verwertung keine Zustimmung des Urhebers*der Urheberin des benutzten Werkes nötig ist.
Na ja wenn man es so sieht dürfte man so einiges heutzutage nicht mehr machen. Es gibt doch schon genug Sachen die diskutiert werden. Lass es einfach ich muss sagen max gierman kan das echt verdammt gut nachmachen egal welchen promo
Naja der Mann war ja berühmt für seine harsche Ausdrucksweise und seine Auftritte. Wenn man über alles hinwegsieht und es nur noch rechtlich betrachtet, wird Max Giermann komplett durch wahrscheinlich die Kunstfreiheit geschützt