Wenn ein Privatverkauf von einem PKW stattfindet (Bastlerfahrzeug mit Ausschluss der Gewährleistung) und er wird mit roten Schildern überführt, ist aber zu dem Zeitpunkt noch nicht abgemeldet, bleibt dann auf der Autobahn stehen.
Wer muss dann den Abschleppdienst rufen und bezahlen ?
Hatten solch einen Fall und haben selbst den Abschleppdienst rufen sollen und dies auch getan.
Aber war das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt nicht über die roten Schilder versichert ?
Lag das überhaupt in unserer Pflicht ?
Es kam sogar vor dem Kauf und Fahrtantritt zu einem Benzinverlust und die Batterie war nur noch eingeschränkt funktionsfähig. Alle Mängel wurden kommuniziert und waren bekannt, außer der Benzinverlust dieser ist den Käufern erst bei Fahrtantritt beim Tanken ausgefallen.
Hat der Käufer da nicht auch etwas fahrlässig gehandelt.
Nun tritt der Käufer auch noch vom Kaufvertrag zurück und wie müssen das Auto beim Abschleppdienst auslösen.
Müssen dafür jetzt mit der Versicherung die Modalitäten klären.
Es ist ein komplizierter Sachverhalt daher bitte ich um einen entsprechenden Rat und die Antwort muss fundiert untermauert sein. Danke schonmal im voraus.