Urlaub - was ist mit den Wochenenden davor und danach?
Wenn man zwei Wochen Urlaub schriftlich genehmigt bekommen hat, gelten dann auch das Wochenende vor diesem Urlaub und das Wochenende nach dem Urlaub als frei bzw. kann man wie selbstverständlich davon ausgehen, dass man da schon frei hat, wenn man in einem Beruf arbeitet, in dem man gelegentlich an den Wochenenden arbeiten muss? Ich habe vom 31. Mai bis 11. Juni Urlaub. Darf ich einen Urlaub buchen, der schon am Samstag, 29. Mai, losgeht, oder kann mein Arbeitgeber mich da noch zum Dienst einteilen?