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Um Beteiligung an Geschenk gebeten von jemanden der selbst indirekt „beschenkt“ wird?

Hallo, ich bin gebeten worden, bzw. gefragt worden, ob ich mich denn nicht an einem Geburtstagsgeschenk beteiligen möchte. Die Person die mich gefragt hat, hat zwar nicht Geburtstag und wird sogesehen auch nicht beschenkt aber sie profitiert davon weil es sich um eine Reise handelt und die beschenkte Person diese mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Reise mitnehmen wird.

Ich habe natürlich gesagt dass ich mich beteilige. Ich habe dann gefragt wieviel denn so ungefähr und dann wurde mir gesagt „vielleicht so 300 Euro.“

Ich finde das extrem viel habe aber ja gesagt und 300 Euro dazu gegeben.

Im Nachhinein mache ich mir immer mehr Gedanken und vor allem frage ich mich ob es nicht auch ein günstigeres Geschenk getan hätte. Ich vertrete die Auffassung dass es vor allem auf die Geste ankommt und dass man sich Gedanken macht aber nicht unbedingt auf den Preis. Mir ist jetzt auch klar geworden dass die Person die mich gefragt hat ja eigentlich selbst davon profitiert und sogesehen ja indirekt auch beschenkt wird.

Ich möchte keinen Streit und deshalb frage ich mich wie ich mich am besten verhalten soll? Ich kann ja schlecht im Nachhinein sagen dass ich es mir anders überlegt habe. Hinzu kommt auch noch dass ich (bevor ich gefragt wurde) sogar schon selbst ein eigenes Geschenk besorgt hatte, was immerhin auch schon bei 70 Euro liegt.

Was würdet ihr mir raten?

Allgemeinwissen, Freundschaft, Geschenk, Liebe und Beziehung, Recht und Gesetz, Wirtschaft und Finanzen

Was bedeutet eigentlich "Eigentum verpflichtet"?

Artikel 14 GG sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen. Der Staat schützt das Eigentum. Eltern können das Eigentum an die Kinder vererben. Der Artikel sagt auch: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum wegnehmen.
Der Artikel sagt aber auch: Eigentum ist eine Verpflichtung. Eigentum soll so genutzt werden, dass es allen nützt. Das heißt zum Beispiel: Wer eine Fabrik besitzt, der soll Menschen Arbeits-Plätze anbieten. Er soll sie gut bezahlen. Wer viele Häuser hat, der soll Wohnungen vermieten. Dann können andere Menschen da wohnen. Wer viel Geld hat, der muss auch Steuern zahlen. Mit Geld von den Steuern kann der Staat dann etwas für alle Menschen machen.
Der Artikel sagt auch: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum wegnehmen. Wichtige Fälle bedeutet: Es ist für sehr viele Menschen gut, wenn einem Menschen etwas weggenommen wird. Zum Beispiel: Der Staat kann ein Grundstück wegnehmen, wenn eine wichtige Straße gebaut werden soll.
Quelle: https://www.nachrichtenleicht.de/das-grundgesetz-einfach-erklaert-artikel-14.3894.de.html?dram:article_id=443415

Die Leerstandsquote für Wohnraum misst die Zahl der leerstehenden Wohneinheiten im Bezug zum Wohnungsbestand. Im Jahr 2019 lag die Leerstandsquote auf dem deutschen Wohnungsmarkt bei etwa 2,8 Prozent. Basis der Berechnungen sind Bewirtschaftungsdaten von CBRE (für ca. 733.000 Wohneinheiten) (quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/74463/umfrage/wohnungsleerstand-in-deutschland-seit-2001/)

Demgegenüber stehen insgesamt circa 650 000 Menschen, die von Wohnnugsosigkeit betroffen sind (nach Angaben des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in Deutschland ).

Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Eigentum verpflichtet"
und was ist zu tun?

Deutsch, Sprache, Bedeutung, Politik, Recht, Soziales, Wort, Wortbedeutung, Wirtschaft und Finanzen

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