Liebhaberei oder Kleinunternehmen?
Ich wollte mal fragen, ob es sowas wie einen "Hobbyfreibetrag" gibt, also wenn man z.B. irgendwas bastelt als Hobby und es dann verkaufen will. Wenn die Umsätze dieses Hobbys dann unter 410€ sind, gilt es dann als Liebhaberei und nicht als Kleingewerbe? Habe ich das richtig verstanden?
"Dabei gilt: Liegt der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich aller Kosten, unter 410 Euro jährlich, geht das Finanzamt in der Regel von Liebhaberei aus. Bei Umsätzen von bis zu 17.500 Euro jährlich stuft das Finanzamt den Steuerzahler als Kleinunternehmer ein."