Mit bar Geld bezahlt kriege ich’s auch so wieder zurück?

7 Antworten

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung Waren aus dem Einzelhandel bei Nichtgefallen zurück zu nehmen, das wird häufig nur aus Kulanz gemacht. Nur für Onlineshopping (und evtl. am Telefon) gibt es ein 14 tägiges Rückgaberecht, ohne Angaben von Gründen.

Kommt drauf an.

Wenn kein Mangel vorliegt, muß der Laden gar nichts zurücknehmen.

Und wenn, dann kann auch ein Gutschein gegeben werden.

Bei Reklamation ist's nochmal anders.

Sofern Du es erstattet bekommst, bekommst Du es immer so, wie Du es bezahlt hast.

Bei Barzahlung ausschließlich Bargeld, bei Kartenzahlung ausschließlich Rücküberweisung.

(Rein theoretisch liegt letzteres in der Entscheidung des Händlers, aber da gab es schon so viele Vorfälle dass das in aller Regel nicht mehr gemacht wird.

Das ist reine Kulanz des Geschäfts die Tasche überhaupt zurückzunehmen. Schon das können sie verweigern. Sie können auch durchaus sagen 'gut, geben Sie die Tasche zurück, aber Sie bekommen nur einen Gutschein'. Auch das ist möglich.

Das Problem bei der ganzen Sache ist nämlich, dass du, wenn du die Tasche einfach nur zurückgibst, weil sie dir doch nicht so gefällt wie du es gern hättest, keinen rechtlichen Anspruch darauf hast, dass die Tasche ÜBERHAUPT zurückgenommen wird (zumindest im 'Ich kaufe im Geschäft'-Fall)

Wenn du die Tasche ohne Grund zurück geben willst, ist es reine Kulanz des Geschäftes. Sie könnten dir genauso gut, einen Gutschein geben über die 120€ z.b