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Typisch BMW-SUV – Mit dem Mittelfinger davongefahren?

Hallo liebe Leute,

ich fahre jeden Tag auf dieser Straße – sie ist dreispurig. Ich überhole dort regelmäßig, ganz normal nach links und regelkonform. Aber so etwas wie heute ist mir noch nie passiert. Wie immer war an der Ampel rot, alle standen. Als es langsam auf Grün schaltete, fuhren die Fahrzeuge gemächlich los. Ich hielt mich an die erlaubten 50 km/h und wollte links überholen.

Doch genau in dem Moment, als ich überholen wollte, hat der Fahrer eines typischen BMW-SUV gemerkt, was ich vorhatte – und zack, er beschleunigte plötzlich richtig stark. Ich musste auf 65 km/h hoch, um noch sicher an ihm vorbeizukommen. So ein Verhalten habe ich noch nie erlebt.

Aber damit nicht genug: Als ich ihn schließlich überholt hatte, zeigte er mir einfach den Mittelfinger. Ich war echt fassungslos. Ich wollte ihn eigentlich zur Rede stellen, aber er hat sofort das Weite gesucht. Ich bin dann langsam weitergefahren und konnte ihn leider nicht mehr identifizieren – aber ich habe mir sein Nummernschild notiert.

Bin danach direkt zur Polizeiwache gefahren und habe den Vorfall so geschildert, wie es passiert ist. Die Beamten meinten, dass der ausgestreckte Mittelfinger eine ernste Beleidigung ist und als schwere Straftat gewertet wird. Daher hat sich der BMW-Fahrer wohl auch so schnell vom Acker gemacht.

Jetzt frage ich euch: Was meint ihr – soll ich wirklich eine Anzeige erstatten, obwohl ich nur das Nummernschild habe, aber die Person nicht eindeutig erkennen konnte?

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Unfall - die Frage nach der Schuld?

Eins vorab: Das in den Verkehr eintretende Auto ist immer schuldtragend, egal wie schlecht sich die im Verkehr befindlichen Autos verhalten, darum soll es aber auch nicht gehen!

Folgende Situation:

In einer 30er-Zone sind neben einer Einfahrt blaue korrekt parkende Autos in Parkbuchten geparkt und gegenüber falsch parkende lilane autos geparkt.
Während das Rote auto rückwärts rausfährt, kommt das grüne Auto mit garantiert mehr als 30 km/k herangefahren, es kommt zu einer Kollision mit der Anhängerkupplung vom roten Auto, woraufhin ein Schaden am grünen Auto entsteht, der unmöglich mit nur 30 km/h hätte entstehen können.
Zusätzlich konnte in der Situation das grüne Auto nicht seitlich ausweichen, da sich dort ja falsch parkende Autos befunden haben.

Die Frage hier:

Kann in dieser Situation dem roten Auto eine Vorsätzlichkeit der Unfallverursachung unterstellt werden, wenn dieses sich vergewissert hat, dass die Straße frei ist, sie dann schlichtweg ein paar Sekunden später nicht mehr frei war weil ein zu schnelles Auto heranfuhr und dieses wegen falsch parkenden Autos nicht seitlich ausweichen und wegen zu schnellen Fahrens nicht rechtzeitig bremsen konnte - und insgesamt das rote Auto komplett unbeschadet geblieben ist, gerade weil dieses vorsichtig in den Verkehr eintreten wollte, und daher nur dessen Kupplung erwischt wurde?

Die weiterführende Frage:

Ist es vertretbar hier dem roten Auto ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit aufzubrummen weil es juristisch die Schuld am Unfall trägt?

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