Verkehrsregeln – die besten Beiträge

Sollte die StVO grundlegend überarbeitet werden?

Es gibt immer mal wieder einige kleine Änderungen. Aber eine grundlegende Überarbeitung wäre aus meiner Sicht mal nötig. Es sollte dabei nicht darum gehen die Verkehrsregeln alle zu ändern. Die sollten schon so bleiben. Aber es gibt eine ganze Menge Bedarf an Konkretisierungen:

Im ruhenden Verkehr ist es üblich mit einer ganzen Reihe Zusatzzeichen zu arbeiten. Ob Bewohnerparkzonen oder zeitlich beschränkte Park- und Halteverbote. Bevorrechtigungen oder Parkscheine. Die Menge an Zusatzzeichen an einem Mast wird immer mehr und somit auch die möglichen Interpretationen. Ich denke hier wären konkretere Regeln nötig, wie derartige Schilderkombinationen aufzustellen und zu lesen sind.

Unechte Einbahnstraßen und Kreisverkehre. Unechte was? Ja so ging mir das vor vielen Jahren auch. Ob die sinnvoll sind oder nicht aber auch hier besteht Konkretisierungsbedarf, denke ich.

Der Radverkehr in den Großstädten wird immer mehr. Viele wissen nicht, wie die konkreten Regeln sind. Nichtmal die Ordnungshüter. Natürlich dürfen Radfahrer den Zebrastreifen benutzen, die haben da nur kein Vorrang vor den Autos. Aber wäre es nicht sinnvoll an bestimmten Stellen daran was zu ändern? Radwege, Rechtsabbiegen an Ampeln und so weiter. Ich denke auch hier gibt es Möglichkeiten zu optimieren und für mehr Klarheit und Sicherheit zu sorgen.

Elektrofahrzeuge während dem Ladevorgang. Neues Zusatzzeichen. Aber nirgends findet man eine genaue Definition dazu.

Die Schwachstellen der StVO sind bekannt. Nur werden diese nur sehr zögerlich bereinigt und hier und da werden neue Baustellen aufgemacht.

Wie seht Ihr das? Habt Ihr auch weiteren Klärungsbedarf? Oder Regeln die angepasst werden sollten?

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Aufhebung eines Tempolimits in Ortschaften

Um eine für eine Strecke angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274)(abweichend von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in Deutschland aufzuheben gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen kann Zeichen 274-50 aufgestellt werden, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit (wieder) auf 50 km/h zu setzen. Andererseits kann das entsprechende Zeichen 278 aufgestellt werden, womit wieder die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO gilt (also auch 50 km/h).

In Bezug auf die danach vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit unterscheiden sich die Varianten nicht. Allerdings gilt Zeichen 274 dann für alle Fahrzeuge, während die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts (nach Aufhebung durch Zeichen 278) explizit für Kraftfahrzeuge gilt. Auf jeden Fall unterscheiden sich die Varianten jedoch auch in der Wirkung auf den Verkehrsteilnehmer.

Nach meiner Wahrnehmung ist die "Aufhebung" durch Zeichen 274-50 in Deutschland weiter verbreitet. In meiner Umgebung wurde jedoch kürzlich an einzelnen Stellen von Zeichen 274-50 zu Zeichen 278 gewechselt, sodass sich nun auch innerhalb der gleichen Ortschaft beide Varianten finden.

  • Welche Variante wird in deiner Umgebung genutzt?
  • Sollte die Aufhebung einer abweichenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts deiner Meinung nach mit Zeichen 274-50 oder Zeichen 278 erfolgen? Warum?
  • Oder sollte die Variante deiner Meinung nach je nach Situation ausgewählt werden? Wann sollte dann welche Variante genutzt werden?
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