Bin nicht selber betroffen, aber es interessiert mich, wie sowas in einem bürokratielastigen Land, wo das Interesse zur Geheimhaltung ggf. relativ groß ist, da anderenfalls ständig Briefe ins Haus flattern, de facto überhaupt funktionieren kann:
Nehmen wir an, ein wohlhabender Typ zeugt ein Kind mit einer Bürgergeld-Empfängerin, man einigt sich aber, das vor der Öffentlichkeit zu verbergen und kommt finanziell überein: Womit muss die Frau rechnen, wenn sie dann eben überall den Namen des Vaters verschweigt?
Kommt sie quasi in ein Abhängigkeitsverhältnis hinein, da sie Bürgergeld-Ansprüche oder zumindest Ansprüche auf Kindergeld oder ähnliches verliert, solange sie den Namen nicht "auspackt" oder drohen ihr sogar weitere Sanktionen, um sie zu zwingen, den Namen zu nennen?
Wie weit greift der Staat da bei Einvernehmlichkeit in die Privatsphäre ein?
Ganz wichtig:
Kein "Kuckuckskind"-Fall, sondern einer, wo es eben einfach keinen behördlich erfassten Vater gibt und die Frau auch transparent damit umgeht, den Vater natürlich zu kennen, ihn aber aus Respekt nicht nennen zu wollen, weil es so abgemacht ist.
Danke