Unterdrückung – die besten Beiträge

Beweisunterdrückung (274 Abs. 2 StGB) vollendet oder versucht?

Durch die nachträgliche Beseitigung von Widersprüchen nach dem Hinweis auf eine mögliche Anzeige gegen ihn, stellt A die konkrete Prämisse auf, dass Widersprüche aufzulösen sind (und nicht bloß die allgemeine Prämisse, dass Widersprüche aufzulösen ODER zu erklären sind):

Er erzeugt durch die Beseitigung des Widerspruches zwischen "Schlussfolgerung vs. Vermutung" mittels Löschung eine Konsistenz ("Vermutung = Vermutung"):

Mit dieser Erkenntnis ergibt sich der Schluss, dass der Widerspruch zwischen "Ich will mich raushalten" & seinem aktiven Einmischen auflösbar sein muss und nicht nur einfach bestehen bleiben kann (da man ihn erklären könnte):

Durch die nachträgliche gezielte Löschung seiner Nachricht „Ihn juckts absolut ned weil er nix gemacht hat" eliminiert er jedoch den Widerspruch zwischen "Ich will mich raushalten & seinem aktiven Einmischen:

Damit erschwert er oder macht sogar ein Anwenden seiner eigenen gesetzten Prämisse auf den Widerspruch zwischen „Ich will mich heraushalten" & seinem aktiven Einmischen unmöglich, da ja nach der Löschung von "Ihn .." kein Widerspruch mehr vorliegt:

Dies führt wiederum unmittelbar dazu, dass sich nicht mittels seiner eigenen Prämisse nachweisen lässt, dass seine Aussage "Ich will mich heraushalten" eng zu interpretieren ist & so auch von ihm gemeint ist:

A will sich spezifisch als Belastungszeuge gegen den B heraushalten:

Nach überwiegender Auffassung genügt dolus directus 2. Grades, da es dem klassischen Täter des § 274 in erster Linie nicht um die Herbeiführung eines Nachteils, sondern zumeist um die eigene oder fremde Besserstellung geht.BGH NStZ 2021, 430; Schönke/Schröder-Heine/Schuster § 274 Rn. 15:

In vorliegendem Sachverhalt ist A bessergestellt, indem er durch die Löschung von "Ihn ..." seinen persönlichen Willen über das Recht des durch den B Geschädigten zur tatsächlichen Sachverhaltsaufklärung stellt.

Nun die Frage:

Liegt eine Beweisunterdrückung (274 Abs. 2 StGB) vor?

Und wenn ja, eine vollendete Beweismittelunterdrückung oder nur der Versuch dazu, wenn es einen Screenshot von der Nachricht "Ihn ..." im Verlauf gibt?

A weiß nichts davon, dass es einen Screenshot gibt.

Recht, Gesetz, Justiz, Strafrecht, Straftat, Versuch, Unterdrückung

Meinung des Tages: Verbotene Pride in Ungarn – mutiger Protest oder gefährlicher Präzedenzfall?

(Bild mit KI erstellt)

Pride in Budapest: Was als Verbot begann, endete als eindrucksvolle Demonstration für Freiheit und Vielfalt...

Ungarn: Rekord-Pride trotz staatlichen Verbots

In Budapest sind am Wochenende trotz eines offiziellen Verbots bis zu 200.000 Menschen zur Pride-Parade zusammengekommen – so viele wie noch nie. Die Veranstaltung wurde unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ durch die Polizei untersagt, doch der liberale Bürgermeister Gergely Karácsony erklärte sie kurzerhand zur offiziellen Veranstaltung der Stadt. Auch Abgeordnete des Europäischen Parlaments sowie Mitglieder der EU-Kommission waren anwesend.

Das ungarische Innenministerium hatte im Vorfeld mit Bußgeldern und Gesichtserkennung gedroht. Dennoch demonstrierten Zehntausende friedlich für Toleranz, Vielfalt und die Rechte von LGBTQIA+-Personen. Für viele Beobachter ist diese Parade ein Symbol für zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen die zunehmende Repression in Ungarn – ein Land, das seit Jahren durch Maßnahmen gegen freie Medien, unabhängige Justiz und queere Menschen international in der Kritik steht.

Zwischen mutiger Demonstration und politischem Risiko

Während Regierungsvertreter von einem „Akt des Rechtsbruchs“ sprechen, sehen Menschenrechtsorganisationen in der Parade ein wichtiges Zeichen für Freiheit und Gleichberechtigung. Die ungarische Regierung wiederum verteidigt ihre Politik als wiederholt und bezieht sich dabei auf die traditionellen Werte des Landes. Doch in einem EU-Land, das sich zunehmend autoritär positioniert, stellt sich die Frage: Wie viel Raum bleibt Bürgerinnen und Bürgern noch, um für ihre Rechte einzustehen?

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie beurteilt Ihr die Pride-Parade in Budapest trotz staatlichen Verbots?
  • Ist ziviler Ungehorsam in autoritären Kontexten gerechtfertigt?
  • Kann eine derart große Parade ein Umdenken in der ungarischen Gesellschaft bewirken?
  • Welche Rolle sollte die EU spielen, wenn Mitgliedsstaaten Grundrechte einschränken?

Wir freuen uns auf Eure Gedanken und Meinungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team
PS: Bitte entschuldigt die heutige Verspätung der Meinung des Tages - ein typischer Montag. ;)

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