Beweisunterdrückung (274 Abs. 2 StGB) vollendet oder versucht?

1 Antwort

Wenn sich jemand mit seinen Erkenntnissen zu einer Sache "heraushalten" will, so verändert er weder Urkunden, noch unterdrückt er Daten im technischen Sinne, so wie es § 274 StGB regeln will.

Jeder hat das Recht "sich heraushalten" zu wollen, gerade wenn die Person Zweifel hat.

In Dtld. muss niemand Zeuge spielen - ganz im Gegensatz zu den USA, wo man kein Zeugenverweigerungsrecht hat.


superseegers  17.07.2025, 06:49

Zeuge "spielen"? Man ist Zeuge oder ist es nicht.

Gerechtigkeit2  17.07.2025, 11:54
@superseegers

Scholz konnte sich als Finanzminister, Bundeskanzler und Rechtsanwalt nicht mehr erinnern. Also what the fuck. Jeder hat das Recht sich nicht mehr erinnern zu können.

Gerechtigkeit2  17.07.2025, 14:37
@superseegers

Richtig. Wenn der Zeuge selbst Datenmaterial verändert, dann ist dieser nicht glaubwürdig.

Im vorliegenden Fall kann es sich nur um die Nachverfolgung von Dienstpflichtverletzungen ggf. im Rahmen eines Disziplinarverfahrens handeln.

Ansonsten wären die sog. Zeugenpflichten stark eingeschränkt. Für einen Polizisten, welcher sich "heraushalten" will, ist das nicht so leicht.

Inkognito-Nutzer   17.07.2025, 08:12

1. Abschnitt 1-6 hinsichtlich der Handlung nochmal bitte komplett lesen

2. In Dtld. gibt es auch nur in begrenzten Fällen - beispielsweise bei enger Verwandschaft 1. Grades - ein Zeugenverweigerungsrecht, von daher ist deine Antwort in diesem Punkt falsch

Inkognito-Nutzer   17.07.2025, 10:48
@superseegers

Ich habe mich nicht auf deine Antwort bezogen, sondern auf die von @Gerechtigkeit2

Inkognito-Nutzer   17.07.2025, 15:34
@Gerechtigkeit2

Wenn er Wissen zur Tat bestreitet, es sich aber anhand der eigenen Prämisse nachweisen lässt, dass er sich bei "Ich will mich heraushalten" als Belastungszeuge heraushalten wollte und er somit Wissen zur Tat haben muss, erscheint es fraglich, dass er glaubwürdig vertreten kann, sich nicht mehr zu erinnern:

Außerdem würde er hier eine Strafvereitelung begehen, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden behaupten würde, sich nicht mehr zu erinnern, denn:

Da er aufgrund einer Weltreise zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort gewesen sein kann, kann er kein Mittäter in der Ursprungstat sein:

Und demzufolge muss er in einer Vernehmung als Belastungszeuge aussagen, da er sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen würde und er darüber hinaus kein Zeugenverweigerungsrecht geltend machen kann