Darf ich über andere Kanäle Inhalte meiner Masterarbeit veröffentlichen, wenn mein Professor auf einem Sperrantrag besteht?
Hallo,
Ich würde nach Abschluss meiner MA gerne eine Website zu dieser erstellen und auf dieser die Inhalte, inklusive Ergebnisse, leicht verständlich aufbereiten. Das Blöde: Mein Professor besteht im Allgemeinen auf Sperranträgen - nur wenige der von ihm betreuten MAs sind öffentlich zugänglich. Nun vermute ich, dass das auch bedeutet, dass ich die Inhalte meiner MA auch auf anderen Wegen nicht veröffentlichen darf. Liege ich damit richtig?
Natürlich wäre es am sinnvollsten, persönlich mit ihm darüber zu sprechen, allerdings haben wir leider ein sehr formelles Verhältnis und va zum jetztigen Zeitpunkt (mitten in der MA) wäre es keine gute Idee, das Thema anzusprechen. Evtl noch wichtig (da andere rechtliche Lage): Ich studiere an einer österreichischen Uni.
LG,
Chris