Zahlt Haftpflichtversicherung bei über 1.1 Promille?

Hi!

Nur ein ganz hypothetisches Beispiel:

Ein Vieltrinker /Alkoholiker, der eine sehr große Toleranz bei Alkohol hat, trinkt mehrere Mischgetränke Getränke auf einer Feier und merkt nicht, dass recht viel Wodka mit drinne war.

Er merkt es nicht am Geschmack und auch körperlich nicht, weil er eine zu hohe Toleranz hat und der Alkohol selbst bei über 1 Promille keine wirkliche Wirkung hat.

Das ist ein ganz unrealistisches Beispiel und natürlich sollte er am besten gar nicht fahren.

Aber was wäre, wenn er einen Unfall baut bei der Autofahrt danach, mit über 1.1 Promille.

Würde die Haftpflichtversicherung noch etwas bezahlen?

Und ich habe auch gelesen, dass es sogar schon mit 0.3 Promille als Straftat eingestuft wird, wenn man einen Unfall verursacht, wenn man vor dem Unfall nicht ganz gerade auf der Straße gefahren ist.

(Selbst, wenn der Alkohol vielleicht gar keine Wirkung hatte und der Unfall auch ohne Alkohol passiert sein könnte)

Würde die Versicherung sann bei den 0.3 Promille noch zahlen?

Ich stelle mir da wieder ein doofes, unrealistisches Beispiel vor, was wahrscheinlich soweiso niemandem passierem würde.

Jemand trinkt ein 0.5er Bier, denkt es wäre alkoholfrei, merkt nichts von der Wirkung (beispielsweise mit ein wenig Toleranz) und hat 0.36 Promille.

Bei einer Alberei fährt er auf einer leeren Landstraße kurz in Wellenbewegungen, bleibt aber auf seiner Spur. Beispielsweise um zu testen, wie fahrstabil das neu gemietete oder gekaufte Auto ist.

Dann gibt es einen Unfall, mit recht hohen Sachschäden, der aber jedem hätte passieren können (Er merkte nichts von dem Alkohol durch die Toleranz und die 0.36 Promille sind bei ihm quasi wie bei jemandem, der nüchtern ist).

Würde die Haftpflichtversicherung bei yen 0.36 den Schaden bezahlen (Aber Regress anfordern)?

Denn 0.36 Promille mit den Wellenbewegungen / Schlangenlinien oder ähnlich vor einem Unfall gelten wohl so, wie 1.1 promille oder mehr ohne Schlangenlinien oder andere Alkoholtypische Ausfallserscheiningen bei dem Fahren vor einem Unfall.

Auch, wenn die Schlangenlinien eigentlich gar keine Ausfallserscheinungen waren, und der Alkohol durch die Tolerant nichts bewirkt hat, es aber rein theoretisch die Kriterien der Einstufungen als solches erfüllt.

Viele Grüße :)

Unfall, Alkohol, Versicherung, Verkehrsrecht, Führerschein, Straßenverkehr

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