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Mit dem Einkaufswagen in den Supermarkt-Vorraum zurück?

Ein Freund von uns war heute bei Rewe einkaufen für unsere Gartenfeier morgen. Er hatte schon fast alles und ihm fiel dann ein, dass er noch Grillkohle braucht. Die liegt ja häufig im Eingangsbereich des Supermarktes.

Er da also mit dem Wagen hingegangen (ohne Wagen darf man sich ja auch gar nicht im Supermarkt bewegen) um die Kohle zu holen. Innerhalb von Sekunden war der schlecht deutsch sprechende Kaufhausdetektiv da und unterstellte ihm, er wolle den Einkauf klauen.

Mein Freund hat ihm erklärt, dass er nur Kohle holen wollte, aber der glaubte ihm nicht. Hat einfach weiter behauptet, mein Freund sei ein Dieb. Er verlangte dann auch noch 100€ Bearbeitungsgebühr. Mein Freund bestand dann darauf, dass die Polizei geholt wird. Die kam dann auch und hat die Aussagen aufgenommen und meinte zu dem Freund, er solle sich keine Sorgen machen, aber er würde einen Anhörungsbescheid bekommen.

Meine Frage ist jetzt: darf man mit dem Wagen, wo Waren drin sind, in den Eingangsbereich des Supermarktes, um dort weitere Waren in den Wagen zu räumen? Ich meine, es ist doch absurd, wenn man das nicht dürfte?! Es sind doch AUCH Waren, die dort liegen und man kann doch nicht von jedem verlangen, dass er nie was vergisst. Ist das nicht vielmehr das Problem des Supermarktes, wenn sie ihre Waren so positionieren, dass Kunden unterstellt wird, die wollen sich mit dem Einkauf auf und davon machen, wenn sie dorthingehen und diese holen wollen?

Der „Detektiv“ meinte, er hätte den Wagen ja stehenlassen können. Was ist das denn für ein Vorschlag, wenn man andererseits in diesen Zeiten sich damit strafbar macht, KEINEN Wagen vor sich herzuschieben? Abgesehen davon: da liegen für gewöhnlich schwergewichtige Waren. Ich weiß nicht, wie es anderen geht, aber ich tue mich mit nem 60 Liter Sack Erde oder auch großen Beuteln Kohle ziemlich schwer, ohne Wagen.

Ich war selber auch schon häufiger in der Situation. Das muss doch möglich sein.

Recht, Einkaufswagen, Supermarkt

Einkaufen von Aktionsware am Abend vor Angebotsbeginn?

Hallo Liebe Community,

ich würde gerne mal eure Einschätzung zu folgendem:

Im Wissen, dass Aldi am Donnerstag endlich Kiwi-Pflanzen verkauft, ging ich am Mittwoch Abend gegen 19:30 Uhr in den Laden, um die Pflanze frühestmöglich in den Händen zu halten.
Die Erfahrung lehrte mich, dass solche Pflanzen immer am Vorabend in die Verkaufsfläche gestellt werden.

Als ich dann besagte Pflanze in meinen Wagen stellte, wurde ich hart verurteilt und aufgefordert, diese wieder aus dem Wagen zu nehmen. Letztlich musste ich den Laden dann unverrichteter Dinge verlassen.
Nun die Frage: Wie würdet ihr das moralisch bewerten? Ist es okay, etwas zu kaufen, obwohl man weiß, dass das Produkt offiziell erst am folgenden Morgen in den Verkauf geht?
Und wie ist es, wenn das Produkt einfach schon so dasteht? Man kann ja nicht verlangen, dass jeder Kunde immer einen Überblick hat, ab wann was verkauft wird.

Oder kann man sagen, dass man als Kunde auch alles, was im öffentliche zugänglichen Verkaufsraum steht, auch hierfür bestimmt ist.

Vielleicht ist es ja auch eine Totsünde und ich kann froh sein, nochmal einer Anzeige und Hausverbot entronnen zu sein.

Also erneut: Was sind eure Gedanken - vielleicht habt ihr ja auch eigene Erfahrungen dazu oder habt schonmal enttäusche ein Produkt verpasst?

Warum nicht? Der Laden kann sich über den Umsatz freuen 0%
Totünde 0%
Kommt auf die Ware an 0%
Was eine unnötige Frage 0%
Klagen! Ein Gericht muss den Sachverhalt entscheiden! 0%
Hab ich auch mal 0%
einkaufen, Supermarkt

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