Mit dem Einkaufswagen in den Supermarkt-Vorraum zurück?
Ein Freund von uns war heute bei Rewe einkaufen für unsere Gartenfeier morgen. Er hatte schon fast alles und ihm fiel dann ein, dass er noch Grillkohle braucht. Die liegt ja häufig im Eingangsbereich des Supermarktes.
Er da also mit dem Wagen hingegangen (ohne Wagen darf man sich ja auch gar nicht im Supermarkt bewegen) um die Kohle zu holen. Innerhalb von Sekunden war der schlecht deutsch sprechende Kaufhausdetektiv da und unterstellte ihm, er wolle den Einkauf klauen.
Mein Freund hat ihm erklärt, dass er nur Kohle holen wollte, aber der glaubte ihm nicht. Hat einfach weiter behauptet, mein Freund sei ein Dieb. Er verlangte dann auch noch 100€ Bearbeitungsgebühr. Mein Freund bestand dann darauf, dass die Polizei geholt wird. Die kam dann auch und hat die Aussagen aufgenommen und meinte zu dem Freund, er solle sich keine Sorgen machen, aber er würde einen Anhörungsbescheid bekommen.
Meine Frage ist jetzt: darf man mit dem Wagen, wo Waren drin sind, in den Eingangsbereich des Supermarktes, um dort weitere Waren in den Wagen zu räumen? Ich meine, es ist doch absurd, wenn man das nicht dürfte?! Es sind doch AUCH Waren, die dort liegen und man kann doch nicht von jedem verlangen, dass er nie was vergisst. Ist das nicht vielmehr das Problem des Supermarktes, wenn sie ihre Waren so positionieren, dass Kunden unterstellt wird, die wollen sich mit dem Einkauf auf und davon machen, wenn sie dorthingehen und diese holen wollen?
Der „Detektiv“ meinte, er hätte den Wagen ja stehenlassen können. Was ist das denn für ein Vorschlag, wenn man andererseits in diesen Zeiten sich damit strafbar macht, KEINEN Wagen vor sich herzuschieben? Abgesehen davon: da liegen für gewöhnlich schwergewichtige Waren. Ich weiß nicht, wie es anderen geht, aber ich tue mich mit nem 60 Liter Sack Erde oder auch großen Beuteln Kohle ziemlich schwer, ohne Wagen.
Ich war selber auch schon häufiger in der Situation. Das muss doch möglich sein.
3 Antworten
Zuerst einmal: Mach dir keine Sorgen, da wird nicht viel passieren. Denn ein essenzielles Tatbestandsmerkmal des Diebstahls ist der Vorsatz. Das fehlt hier schon mal. Zudem hat dein Freund nichts eingesteckt, sondern die Ware lag offen, für jederman sichtbar im Wagen, weshalb hier auch kein Gewahrsamsbruch vorliegt. Ansonsten könnte man jedem der Waren in den EKW legt bereits versuchten Diebstahl vorwerfen.
Und ich weiß nicht wie es bei deinem Rewe ist, aber die meisten die ich kenne, sind am Eingangsbereich offen. Also keine Barrieren wie Drehkreuz, autom. Sperren etc. Somit gibt es auch keine klare Grenze wo der Verkaufsraum beginnt/endet. Etwas anders sieht es aus, wenn die Waren in einem klar abgegrenzten Bereich, wie beispielsweise vor der Tür oder im Eingangskoffer liegen und man dort mit unbezahlten Waren hin will. Das kann dann schon mal zu Missverständnissen führen. Doch selbst wenn, so konntet ihr diese ja ausräumen und dein Freund war ja sicher auch gewillt alles zu bezahlen. Somit liegt also keine Straftat vor.
Auf der anderen Seite aber kann man sich auch denken, dass sowas zu Missverständnissen führen kann. Was hat denn deinen Freund davon abgehalten einfach mal zu fragen oder bescheid zu sagen, dass er noch mal "raus" möchte? Er kann doch sprechen, oder?
damit strafbar macht, KEINEN Wagen vor sich herzuschieben?
Wer hat dir denn solch einen Unsinn erzählt? Eine eventuelle Einkaufswagenpflicht ist keine behördliche Anordnung, sondern das bestimmt jeder Laden für sich selbst. Es ist somit lediglich ein Bestandteil seiner AGB. Somit kann hier auch keine (Straf-)Behörde tätig werden wenn du keinen EKW benutzt. Die haben damit absolut nichts zu tun.
Was hat denn der Marktleiter dazu gesagt. Wendet euch außerdem an Rewe oder den Eigentümer (je nach dem wem der Laden gehört) und schildert den Fall. Vielleicht zieht dieser dann die Anzeige zurück und die Sache ist vom Tisch. Und vielleicht kümmern sie sich um einen kompetenteren Sicherheitsdienst.
Hier nehmen das einige Läden extremst genau.
Das ist ja auch in Ordnung. Sonst bräuchten sie solche Regelungen nicht aufstellen, wenn sie sie selbst ignorieren würden. Und schließlich hat das Ganze ja auch einen Hintergrund.
Eine Frage noch. Er hat ja den Einkauf sicher am Ende noch getätigt, oder? Weil dann hat er ja sicher auch noch den Kassenbon mit der Auflistung der anderen Artikel für die Feier. Ich frage nur, weil dieser seine Aussage ja noch unterstützen würde, wenn dort beispielsweise Grillfleisch etc. dabei ist. Wenn es hingegen drei Kartons Wodka und sechs Stiegen Kaffee sind, dann wäre die Grillkohle natürlich etwas unglaubwürdig.
Jep, den Bon sollte er noch haben. Guter Hinweis, werde ich ihm mal weitergeben. Danke schön!! 😃
Mir erscheint deine Darstellung schlüssig und der Detektiv war etwas zu voreilig - denn da liegen ja noch Waren. Somit lässt sich (meiner Laienmeinung nach) nicht eindeutig beweisen, dass eine Diebstahlsabsicht vorgelegen hätte. Vielleicht bekommt ihr Hausverbot, aber einen Straftatbestand sehe ich da nicht wirklich. Vielleicht besteht das Einkommen des Detektives zum Teil aus Fangprämien oder so? Ein guter Detektiv, der eine echte Diebstahlsabsicht erkennt, muss doch von sich aus Marktleitung und Polizei informieren (bzw. die Marktleitung die Polizei)?
Ohne Wagen im Laden unterwegs zu sein ist aber keine Straftat, sondern eine Ordnungswiderigkeit (soweit ich weiß).
Und? Verdacht auf Diebstahl, sehe ich auch so.
Ich meine, es ist doch absurd, wenn man das nicht dürfte?!
Und das sehe auch ich eben anders. Nach dem Bezahlen nachladen ist nun mal nicht.
Er hatte noch nicht bezahlt. Er war mitten beim einkaufen, hatte beim Reinkommen im Eingangsbereich vergessen, die Kohle in den Wagen zu tun und ist halt in diesen Bereich zurückgegangen, um die Kohle zu holen, woraufhin der Detektiv ihm unterstellt hat, er wolle die Melonen, Grillzeug und Bananen klauen, die schon im Wagen waren. Jetzt verstanden?
Ist es bei euch echt so streng mit der Wagenpflicht? Bei uns ist es nirgendwo ein Problem den Wagen kurz mal stehen zu lassen und ohne zu gucken.
Ich hätte den Wagen im Laden stehen gelassen. Natürlich wird man verdächtigt, wenn man den mit raus trägt und ich denke es hätte weniger Probleme gegeben, das in der Version einem Angestellten zu erzählen
Nein, es wäre wahrscheinlich kein Problem gewesen, den kurz stehen zu lassen. Genauso wie es meiner Ansicht nach eben kein Problem ist, kurz im Vorraum noch was zu holen. Theoretisch ist beides kein Problem.
Man muss in beiden Fällen schon irgendwie ziemlich mies drauf sein, um das jemandem irgendwie falsch anzulasten. Das meinte ich damit.
Völlig daneben? Es besteht Wagenpflicht, die Kohle geht da rein, mit Wagen an die Kasse, dann zum Auto.
Für mich klar zu ersehen, wenns gut geht, haue ich ab, wegen 2,99 EUR oder so.
Unser REWE ist riesig und man findet nicht ad hoc unbedingt jemanden, den man fragen kann, wegen Zurückschieben und so. Ich kann mir die Situation gut vorstellen, wie gesagt, ich habe mich das selber schon oft gefragt.
Der Marktleiter war nicht da. Mein Freund will Montag früh dort anrufen, da soll der dann wohl vor Ort sein.
Vielen Dank für deine Antwort. Das mit dem Wagen wusste ich tatsächlich nicht. Hier nehmen das einige Läden extremst genau.