ich möchte wissen muss der Markt, die im einer Werbung von mehrer Märkte beworbene Ware Bereit halten oder muss er an der Werbung nicht teilnehmen, auch wenn der Markt dabei steht ?
Die Werbung ist nicht exklusiv für einen Markt bestimmt.
bis jetzt war ich auf dem Standpunkt, wenn der Artikel in der Werbung beworben wird, auch in einer Werbung mit mehrer unabhängig Märkte und der Markt steht dabei, so muss der markt auch die beworbene Ware bereithalten, auch wenn sie außerhalb der Werbezeiten nicht geht.
was stimmt nun ?