Hallo,
seit geraumer Zeit haben wir ein Problem in unserer Mietwohnung und zwar sammelt sich hinten im begehbaren Kleiderschrank, seit es kälter draussen geworden ist, sehr viel Feuchtigkeit. Ein Gutachter kam vorbei und sich alles mit der Infrarotkamera angeschaut. Die Wände hinten sind grün, aber dann ist unten, dort wo die Fußleiste sein sollte ( wurde von der Vormieterin entfernt, weil Sie eben nicht wollte, dass es da schimmelt??), ist es dunkelblau...sprich sehr kalt. Dadurch entsteht hinten auch permanent die Feuchtigkeit...
Jedenfalls weiß der Vermieter nun Bescheid. Er meinte jedoch, dass dann halt höhere Stromkosten auf uns zukämen, wenn er dort einen Heizstrahler einbaut.
Jetzt weiß ich nicht, wie das rechtlich gesehen ist. Müssen wir jetzt auch noch dafür zahlen, dass dort schlecht isoliert ist? Solche Dinger fressen Strom ohne Ende..mal davon abgesehen, dass ich nicht weiß, wie lange das Ding laufen muss am Tag, damit das Problem verschwindet.
Wir werden den Vermieter mal noch persönlich treffen und würden ihn gerne darauf ansprechen...Dafür würde ich aber gerne vorher wissen, was er nun von uns verlangen darf und was nicht..