Eins vorab: Das in den Verkehr eintretende Auto ist immer schuldtragend, egal wie schlecht sich die im Verkehr befindlichen Autos verhalten, darum soll es aber auch nicht gehen!
Folgende Situation:
In einer 30er-Zone sind neben einer Einfahrt blaue korrekt parkende Autos in Parkbuchten geparkt und gegenüber falsch parkende lilane autos geparkt.
Während das Rote auto rückwärts rausfährt, kommt das grüne Auto mit garantiert mehr als 30 km/k herangefahren, es kommt zu einer Kollision mit der Anhängerkupplung vom roten Auto, woraufhin ein Schaden am grünen Auto entsteht, der unmöglich mit nur 30 km/h hätte entstehen können.
Zusätzlich konnte in der Situation das grüne Auto nicht seitlich ausweichen, da sich dort ja falsch parkende Autos befunden haben.
Die Frage hier:
Kann in dieser Situation dem roten Auto eine Vorsätzlichkeit der Unfallverursachung unterstellt werden, wenn dieses sich vergewissert hat, dass die Straße frei ist, sie dann schlichtweg ein paar Sekunden später nicht mehr frei war weil ein zu schnelles Auto heranfuhr und dieses wegen falsch parkenden Autos nicht seitlich ausweichen und wegen zu schnellen Fahrens nicht rechtzeitig bremsen konnte - und insgesamt das rote Auto komplett unbeschadet geblieben ist, gerade weil dieses vorsichtig in den Verkehr eintreten wollte, und daher nur dessen Kupplung erwischt wurde?
Die weiterführende Frage:
Ist es vertretbar hier dem roten Auto ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit aufzubrummen weil es juristisch die Schuld am Unfall trägt?