Hallo Gemeinde,
ich befinde mich aktuell mitten im Prüfungsstress und habe leider mein erstes Delikt im Straßenverkehr begangen.
Ich gebe offen zu, dass ich beim Fahren nicht angeschnallt war.
Darüber hinaus wird mir jedoch ein Handyverstoß vorgeworfen, den ich so wirklich nicht begangen habe.
Tatsächlich war es so, dass ich das Handy nur kurz umlagern wollte: Ich hatte es zuvor in die Mittelkonsole gelegt, wo es mich beim Schalten behindert hat. Deshalb wollte ich es in die Seitentür legen. Dabei hatte ich es kurz in der Hand, um anschließend weiterfahren zu können, ohne dass es stört.
Genau in diesem Moment wurde ich von der Polizei angehalten.
Aus Nervosität habe ich gegenüber den Beamten eingeräumt, dass ich nicht angeschnallt war was ja auch stimmt, aber fälschlicherweise gesagt, dass ich keinen Handyverstoß begangen hätte, sondern nur einen Kfz-Ladestecker in der Hand gehabt hätte. Das stimmt so nicht, es war tatsächlich kurz das Handy.
Allerdings: Ich habe das Handy nicht benutzt, sondern wirklich nur kurz von A nach B gelegt.
Das reine „Halten“ eines Handys ohne Nutzung ist nach § 23 Abs. 1a StVO nicht verboten.
Daher überlege ich nun, ob ich Einspruch gegen den Handyvorwurf einlegen soll bzw. Lohnt es sich überhaupt und verschlimmere ich den Verstoß damit ? Ich bin nicht in der probezeit und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen.