Es gab ja 2021 schonmal eine Strafverschärfung bezüglich Kindesmissbrauch. Die Gesellschaft hatte den Eindruck, dass die von den Gerichten ausgesprochenen Strafen zu niedrig waren. Ich kann das teils auch verstehen, bin aber der Meinung, dass der Gesetzgeber das falsch umgesetzt hat. Der Gesetzgeber hat damals einfach die Mindeststrafen angehoben, was zu einer höheren Bestrafung von Fällen im untersten Schwerebereich führt. Gerade da fand ich die Verschärfung aber wenig passend.
Anliegen des Gesetzgebers war es nämlich eigentlich, schwere Fälle härter zu bestrafen, dabei spielt für diese die Mindeststrafe des Grunddelikts keine große Rolle. Aus meiner Sicht müsste man den Weg gehen, die Strafen in solchen Fällen zu erhöhen, in denen besonders schwere Umstände vorliegen und diese gesetzlich normieren. Teils gibt es das ja schon (z.B. höhere Strafen bei Penetration oder schwerer körperlicher Misshandlung), aber man könnte das noch erweitern. Z.B. könnte man eine Mindeststrafe von 5 Jahren normieren, wenn es zu einem Suizidversuch infolge des Übergriffs kam (gibt es so ähnlich schon bei der Nachstellung im StGB) oder wenn das Kind vergewaltigt wurde und daraus eine Schwangerschaft resultierte. Oder wenn das Kind besonders jung war und es eine lang andauernde Tatserie war.
Der Gesetzgeber muss versuchen, besser zwischen "leichteren" und schweren Fällen zu unterscheiden, was meines Erachtens durch die damalige Verschärfung nicht gelungen ist.