Am Ende der Jahressteuerbescheinigung für mein Depot steht bei mir dieser Absatz:
nur nachrichtlich:
Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG EUR 999,99
(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)
Da habe ich einige Fragen.
1) Versteht das jemand, der nicht vom Fach ist?
(Geht nicht gegen die Bank - die muss die Bescheinigung zwingend nach amtlichem Muster ausstellen. Aber was haben sich bloss die, die das Muster entworfen haben, dabei gedacht? )
2) Wieso muss ich die Summe selber abziehen - hat es einen tieferen Sinn, dass diese nicht schon abgezogen wurde?
Angeblich sollte durch das InvStG die Besteuerung einfacher werden.