Ich bzw. meine Eltern haben heute den Brief von meiner Schulleitung erhalten da ich aufgrund meinen Fehlzeiten nicht bewertbar bin.
gemäß § 50(4) Schulgesetz NRW (GV. NW. S. 212 - GABI.NW. S. 197) werden Sie davon unterrichtet, dass die Leistungen Ihrer nicht volljährigen Tochter / Ihres nicht volljährigen Sohnes
in dem Fach / in den Fächern :
…..
nicht mehr ausreichen bzw. wegen fehlender Leistungsnachweise nicht bewertbar sind (gem. § 50(4) Schulgesetz NRW, werden die Leistungen in den o. g. Fächern / in dem o.g. Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten mitgeteilt).
Nicht ausreichende oder nicht bewertbare Leistungen in einem Fach gefährden die Versetzung / den Abschluss.
Steht in diesem Brief das ich offiziell sitzen bleibe oder ist das nur eine Warnung dass wenn ich weiterhin so weiter mache nicht bewertbar bin in den Fächern sitzen bleibe?