Werde ich nicht versetzt?
Ich bzw. meine Eltern haben heute den Brief von meiner Schulleitung erhalten da ich aufgrund meinen Fehlzeiten nicht bewertbar bin.
gemäß § 50(4) Schulgesetz NRW (GV. NW. S. 212 - GABI.NW. S. 197) werden Sie davon unterrichtet, dass die Leistungen Ihrer nicht volljährigen Tochter / Ihres nicht volljährigen Sohnes
in dem Fach / in den Fächern :
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nicht mehr ausreichen bzw. wegen fehlender Leistungsnachweise nicht bewertbar sind (gem. § 50(4) Schulgesetz NRW, werden die Leistungen in den o. g. Fächern / in dem o.g. Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten mitgeteilt).
Nicht ausreichende oder nicht bewertbare Leistungen in einem Fach gefährden die Versetzung / den Abschluss.
Steht in diesem Brief das ich offiziell sitzen bleibe oder ist das nur eine Warnung dass wenn ich weiterhin so weiter mache nicht bewertbar bin in den Fächern sitzen bleibe?
1 Antwort
Guten Abend, das heißt noch nicht, dass Du direkt sitzen bleibst. Der Brief ist eher eine Warnung, dass Du gerade auf dünnem Eis bist wegen Deiner Fehlzeiten. Wenn Du dich jetzt reinhängst, mit den Lehrern redest und versuchst was nachzuholen, kannst Du es bestimmt noch schaffen. Einfach nicht ignorieren, sondern zeigen, dass du’s ernst meinst. Viel Erfolg.