Ich wechsel höchstwahrscheinlich vom Industriemechaniker zum Maschinen- und Anlagenführer und wäre immernoch in der selben Klasse wie meine Kollegen, die Maschinen- und Anlagenführer oder Industriemechaniker lernen, da ich höchstwahrscheinlich im selben Betrieb bleibe.
Laut BBiG endet eine Ausbildung automatisch, wenn man seine Abschlussprüfung besteht.
Der letzte Blockunterricht für das zweite Lehrjagr wäre vom 20.07.2026 - 31.07.2026 und ich denke, dass ich vor dem 20.07.2026 die Abschlussprüfung habe.
Darf ich dann generell bei Bestehen der Prüfung den Blockunterricht besuchen und den Vertrag bis 31.08.2026 (Auch wegen Lohn und Urlaub) auslaufen lassen? Insbesondere, wenn ich mir überlege, in meinen Betrieb oder in einem anderen Betrieb ab dem 01.09.2026 die Ausbildung zum Industriemechaniker dranzuhängen, ähnlich wie Einzelhandelskaufmann nach einer zweijährigen Verkäufer Ausbildung.
Muss mein Arbeitgeber die Urlaubstage auszahlen, wenn er mich nach der Ausbildung nicht übernimmt und ich bis dato nicht alle Urlaubstage genommen habe.