Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich:
Ein Mitarbeiter aus meinem Team hatte eine Verbindlichkeit (Kredit) bei einer Bank. Diese konnte er nicht zurückzahlen. Die Bank hat daraufhin den Kreditvertrag gekündigt und den Vorgang der Schufa gemeldet.
Anschließend hat die Bank die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten/verkauft, die sich dann an den Gläubiger gewendet hat.
Inzwischen ist die Forderung vom Gläubiger an das Inkasso in Raten beglichen worden. Ein Bestätigungsschreiben des Inkassounternehmens liegt vor.
Nun geht es um die Erledigungsmeldung an die Schufa. Dass der Eintrag 3 Jahre stehen bleibt, ist bekannt.
Das Inkassounternehmen sagt, dass die Bank, da diese die Meldung an die Schufa herausgegeben hat, die Erledigung an die Schufa melden muss.
Nach Rücksprache des Kollegen mit der Bank, sagt diese, dass sie die Forderung an das Inkasso abgetreten/verkauft hat und er selber an die Schufa herantreten müsse, um die Forderung als erledigt zu melden.
Ich selber habe damit gar keine Erfahrungen, aber hier im Netzwerk in anderen Bereichen schon sehr wertvolle Tipps erhalten.
Für mein Verständnis müsste die Bank die Erledigung der Schufa melden, oder?
Besten Dank für Tipps
LG:-)