Schüler – die besten Beiträge

Schüler aus der Oberstufe als Ordnungskräfte im Omnibus einsetzen, geht das?

Liebe Community,

Ich habe mit meinem Chef vor einigen Tagen eine angeregte Diskussion geführt. Der Hintergrund ist, dass es regelmäßig zu Beschädigungen und starken Verschmutzungen im Omnibus auf den beiden Linien zum Schulzentrum kommt.

Ich arbeite neben dem Studium als Teamleiter Fahrgeldsicherung, Service und Sicherheit und führe regelmäßig auf den Linien Kontrollen durch.

Ein paar Leute fallen mir regelmäßig negativ auf und ich überlege nun, diesen eine zweite Chance zu geben, indem sie mein Team unterstützen.

Die S-Bahn München setzt seit vielen Jahrem sogenannte Schülerbegleiter ein. Diese Idee möchte ich Adaptieren. Unser Geschäftsführer ist der Sache sehr offen gegenüber eingestellt, möchte dass es aber wenn dann rechtlich Wasserdicht ist.

Meine Idee ist die Leute mit einer Einsatzweste, Handfesseln und einem Ausweis auszurüsten, welcher sie befugt für Ordnung zu sorgen.

Es stellt sich die Frage: Ist soetwas auf "ehrenamtlicher Basis" möglich oder ist es eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Ist darüber hinaus auch eine Unterweisung nach §34a GewO nötig?

Unser hauptamtliches Team sind Grundsätzlich im Tarif geschult und verfügen darüber hinaus mindestens eine Prüfung nach §34a und §7 WaffG oder sind Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.

Wie denkt ihr darüber? Habt ihr Ideen?

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Auslandsschulfahrt nur für ausgewählte Kinder, findet Ihr das in Ordnung?

An der Schule meines Sohnes wird für den Herbst eine Auslandschulfahrt in das vereinigte Königreich Organisiert. Fahren sollen mehrere Klassen gemeinsam, damit der Bus voll wird. Allerdings hat schon die Lehrerin angedeutet, dass Sie nur Schüler mitnimmt, die Sie für geeignet befindet. Auch sollen die Schüler bis zum Winterferien eine "Bewerbung" Schreiben, warum sie an der Fahrt teilnehmen möchten. Da es in der Schule sowohl zwischen den Schülern als auch zwischen Schülern und Lehrern diverse "Verwerfungen" gibt, haben bereits mein Sohn sowie circa 10 weitere Schüler aus seiner sowie aus den anderen Beteiligten Klassen demonstrativ Ihr desinteresse bekundet. Ich kann die Beweggründe meines Sohnes nachvollziehen, da er nicht 24h mit den Bus durch die Nacht quer durch Europa fahren möchte. Auch will er nicht mit seinen "Erzfeind" in einer Gastfamilie landen.

Desweiteren finde ich die Aussage der Lehrerin bedenklich, dass Sie bestimmt, wer mitfährt. Dies käme ja einen Ausschluss von einer Schulveranstaltung gleich. Nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 39 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Schulgesetz ist dies nur bei Schweren oder wiederholten Verfehlungen zulässig. Nach § 39 Abs. 3 Nr. 2 wäre hier auch der Schulleiter zuständig und nicht die organsierende Lehrerin.

Ich habe folgende Fragen an die Community:

Findet ihr es in Ordnung, dass ich hinter meinen Kind stehe, wenn es demonstrativ nicht mitfahren will? Oder sollte ich es zwingen, die Bewerbung zu Schreiben und teilzunehmen?

Ist meine Rechtsauffassung zutreffend, dass ein Ausschluss von einer Schulfahrt nur aufgrund objektiver Verfehlungen zulässig ist (begründeter Verweis) oder genügt es, wenn die Lehrerin einen Schüler für ungeeignet hält?

Welche Maßnahmen sollte man ergreifen, wenn das Verhalten der Lehrerin rechtswidrig ist?

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