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eBay Artikel nicht erhalten?

Hallo zusammen,

ich habe vor über einer Woche einen Artikel auf eBay ersteigert und am selben Tag, innerhalb von etwa einer Stunde nach Auktionsende, komplett bezahlt. Danach passierte erstmal gar nichts. Ich habe den Verkäufer in der Zeit dreimal angeschrieben und höflich gefragt, wie lange es noch dauern würde, bis der Artikel verschickt wird, ob er mir eine Sendungsverfolgung geben kann und so weiter. Nach vier Tagen meldete sich der Verkäufer dann endlich – die einzige Nachricht, die ich von ihm bekommen habe. Er schrieb, dass er krank gewesen sei und den Artikel jetzt verschicken würde. Ich zeigte Verständnis und bedankte mich für die Info und das Versenden.

Kurz danach wurde der Artikel bei eBay als verschickt markiert, allerdings ohne Sendungsverfolgung – obwohl ich 6,19 Euro für ein DHL-Paket mit Sendungsverfolgung bezahlt habe. Nach über einer Woche ist das Paket aber bis heute nicht bei mir angekommen.

Vor zwei Tagen habe ich deshalb einen Fall bei eBay eröffnet und muss jetzt abwarten, bis der Verkäufer sich meldet. Falls nicht, schaltet sich eBay nächste Woche über den Käuferschutz ein. Ich habe den Verkäufer auch mehrfach nach der Sendungsverfolgung und dem Versandstatus gefragt, aber er antwortet seit seiner letzten Nachricht nicht mehr. Trotzdem sehe ich, dass er in der Zeit, in der er mir nicht geantwortet hat, andere Artikel verkauft und verschickt hat. Das heißt, er muss aktiv gewesen sein.

Wie sind eure Erfahrungen? Wie stehen meine Chancen, dass ich mein Geld zurückbekomme? Darf ich dem Verkäufer jetzt schon eine schlechte Bewertung geben, obwohl der Fall noch läuft, oder löscht eBay solche Bewertungen in solchen Fällen? Hat jemand Ähnliches erlebt und wie ist das bei euch ausgegangen?

Danke euch für eure Hilfe!

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Nacherfüllung oder Rückgabe bei Mängelartikel?

Weiß jemand, wie folgender Fall auf dem Rechtsweg in der Regel vom Gericht auf Grundlage vom BGB gehandhabt wird?

Käufer hat von Privatverkäufer Mängelartikel erhalten. Die Mängel waren nicht im Verkaufsangebot angegeben. Da der Verkäufer sämtliche Verantwortung dafür verweigert, muss der Käufer gegen den Verkäufer rechtlich klagen.

Hat der Käufer auf zivilrechtlichem Weg die freie Wahl zwischen Rückgabe der Mangelware oder Nachbesserung durch den Verkäufer? Oder ist der Käufer daran gebunden, zuerst Nacherfüllung zu fordern, und erst wenn das nicht gefruchtet hat, kann er auf Rückgabe bestehen?

Gegenstand ist ein weißes Kleidungsstück, das vom Verkäufer über einen Bereich von 20cm mit problematischen Flecken geliefert wurde, welche mit normalem Waschen nicht rausgehen, sondern spezielle Fleckentfernungsmaßnahmen benötigen.

Falls rechtlich gesehen der Käufer in erster Linie Nachbesserung vor Rückgabe fordern muss, kann dann der Käufer vom Verkäufer die Reinigungskosten einer fachmännischen Reinigung fordern? Kann der Käufer vom Verkäufer diese Kosten fordern, bevor er es in eine Reinigung gibt? Sonst kann es sein, dass der Käufer auf den Reinigungskosten sitzen bleibt. Der Käufer will sich ja absichern.

Oder kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die Reinigung auf Käuferkosten selbst vornimmt?

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