Einsatz während Bewegungsfahrt - Rechtslage?
Wir fahren bei uns in der FFW in guten Jahren maximal 20 Einsätze. Aus diesem Grund gibt es bei uns öfter Bewegungsfahrten. Jetzt nehmen wir einmal folgendes Szenario:
Das LF steht im Gerätehaus, der MTW ist auf Bewegungsfahrt. Darf jener MTW jetzt ohne Rückmeldung zur Leitstelle mit Sonderrecht zum Gerätehaus zurück fahren um evtl. weitere Kräfte zum Einsatzort zu bringen? Oder muss auch diese Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn gemeldet werden?