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Arbeitspflicht im Knast rechtens?

BismiLlāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm

As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh,

mein Cousin ist derzeit inhaftiert in Deutschland. Er ist ein praktizierender, gläubiger Muslim – muwaḥḥid, betet regelmäßig, fastet, hält sich an ḥalāl und meidet ḥarām, so gut er kann.

Nun wurde ihm mitgeteilt, dass er im Gefängnis arbeiten soll. Allerdings handelt es sich bei der angebotenen Arbeit nicht um ḥalāl-Arbeit – entweder weil sie mit ḥarām-Produkten, Zinsinstitutionen, unreinen Materialien, oder mit fragwürdigen Inhalten verbunden ist.

Er hat höflich erklärt, dass er aus īmān und aus Gehorsam gegenüber Allāh ﷻ nur reine (ṭayyib) Arbeit machen kann – gemäß der Scharīʿa, die klare Grenzen setzt:

"Innallāha ṭayyib lā yaqbalu illā ṭayyiban."

(Wahrlich, Allāh ist rein und nimmt nur Reines an. – Muslim)

Daraufhin wurde ihm mit Disziplinarmaßnahmen gedroht, falls er sich weigert zu arbeiten. Sogar eine Beteiligung an den Haftkosten steht im Raum, wenn er nicht kooperiert.

Dabei ist wichtig zu betonen: Laut Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist Zwangsarbeit verboten, außer bei richterlich angeordneter Freiheitsentziehung und nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Doch selbst im Rahmen der Haft kann kein Muslim gezwungen werden, etwas zu tun, was ḥarām ist. Die Scharīʿa ist in dieser Frage eindeutig:

Ein Muslim darf nicht gezwungen werden, eine Arbeit zu verrichten, die gegen die Gebote Allāhs verstößt.

Allāh ﷻ sagt im Qurʾān:

“Lā yukallifu Allāhu nafsan illā wusʿahā”

(Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. – Sūrah al-Baqarah, 2:286)

Mein Cousin lehnt keine Arbeit ab – im Gegenteil: Er ist bereit, jede Arbeit anzunehmen, die ḥalāl ist. Aber er weigert sich aus Überzeugung und Gottesfurcht (taqwā), an etwas mitzuwirken, was ihn in die Maʿṣiya (Ungehorsam gegenüber Allāh) führen könnte.

Frage an euch, liebe Geschwister:

Ist es rechtlich erlaubt, einen gläubigen Muslim zu bestrafen oder ihm Kosten aufzuerlegen, nur weil er sich weigert, gegen seine Religion zu handeln?

Was sagen die islamischen Gelehrten, was sagen Menschenrechtsnormen, was sagen Muslime mit Erfahrung im Strafvollzug?

Yā Allāh, steh den Bedrängten bei. Yā Raḥmān, öffne Wege für unsere Brüder, selbst in Gefangenschaft ihren Dīn standhaft zu leben.

Islam, Recht, Gefängnis, Muslime

Was kann tun?

Hallo liebe Community,

ich benötige dringend eure Hilfe und Ratschläge.

Vor einigen Wochen hatte ich ein Problem mit einem älteren Mann. Wir befanden uns zusammen in einem Aufzug. Als er aussteigen wollte, schubste er mich zur Seite. Als ich ihn fragte, warum er das getan hatte, kam er zurück, berührte mich und ich habe ihn daraufhin weggeschoben. Dabei ist er zu Boden gefallen. Kurz darauf stand er wieder auf und schlug mir mit der Faust ins Gesicht und anschließend gegen den Hinterkopf. Ich fiel zu Boden und verlor das Bewusstsein.

Der Vorfall ereignete sich vor einer orthopädischen Praxis im zweiten Obergeschoss. Ich lag bewusstlos am Boden, meine Lippe blutete. Passanten und ein Arzt kamen sofort zur Hilfe, riefen Polizei und Krankenwagen. Ich wurde ins Krankenhaus gebracht und zwei Tage stationär aufgenommen.

Heute habe ich ein Schreiben von der Polizei erhalten. Ich möchte gegen den Mann jedoch keine Anzeige erstatten, weil ich im Moment zu viel Stress in meinem Leben habe.

Meine Sorge ist nun: Was passiert, wenn er mich anzeigt? Er war mit seiner Frau dort, sie könnte seine Aussage bestätigen. Allerdings gab es auch unabhängige Zeugen – unter anderem Mitarbeiter*innen der Praxis. Eine Arzthelferin sagte gegenüber der Polizei, dass der Mann mich geschlagen hat und ich ihn nur geschubst habe.

Ich bin verunsichert, weil ich kein deutscher Staatsbürger bin. Ich habe lediglich einen befristeten Aufenthaltstitel und möchte keine rechtlichen Probleme bekommen.

Was soll ich jetzt tun? Muss ich zur Polizei gehen und sagen, dass ich keine Anzeige erstatten möchte? Was passiert, wenn er mich anzeigt?

Ich bin sehr dankbar für eure Hilfe und Hinweise.

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