hallo zusammen,
ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.
Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:
Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?
Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.
Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.
Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?
Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?
Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?