Rottweiler in NRW züchten/ Verkaufen?
Unser Rottweiler kommt aus dem Tierheim und hat Kinder bekommen, da die zucht und der verkauf (verschenken oder sowas natürlich auch) von listenhunden Grundsätzlich verboten ist dürften wir diese also nicht verkaufen. Ein Rottweiler ist allerdings kein "§3 Gefährlicher Hund" sondern ein "§10 Hund bestimmter Rasse" hat damit ein par sonderrechte, und ich meine gehört zu haben das man diese auch in NRW verkaufen darf.
Müssten/ dürften wir falls das nicht so ist alle ins Tierheim geben? oder muss/ darf man die alle Behalten?
Danke Im Vorraus