Der Familienname oder Vorname (§ 11) kann auf Antrag geändert werden (§ 1). Nach § 3 Abs. 1 muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der frühere Familienname oder Vorname nicht geführt werden kann, weil dies vor Einbürgerung durch einen früheren Heimatstaat verboten war (§ 3a). Ist zweifelhaft, welcher Familienname zu führen ist, kann dieser von Amts wegen mit allgemein verbindlicher Wirkung festgestellt werden (§ 8).
https://de.wikipedia.org/wiki/Namens%C3%A4nderungsgesetz
Wieviele Menschen gab es im Deutschen Reich, die eine Änderung abgelehnt haben?
Es waren sehr viele Verwandte da, mit einen -ski am Ende des Familiennamen hatten.
Meinen Nachnamen trugen in der Zeit des Nationalsozialismus etwa 50% der Juden und der Deutschen.
Heute sind die Namen etwa 50% in gleicher Höhe in Deutschland Telefonbuch und in dem Telefonbuch Israels vorhanden. Ich bin Mitglied der evangelischen Kirche, wie meine Vorfahren auch.