Ein 1970 geborener Geschäftsführer/Vorstand, der monatlich 20.000€ brutto (nicht ganz 280.000 € im Jahr) verdient in Österreich.
ein 1970 geborener Chefarzt "Beamter", Lohngruppe A15 in Österreich.
ein 1970 geborener Uni-Professor "B1"(Beamter), in Österreich.
ein selbständig Erwerbstätiger Wiener, Jahehang 1970 mit Spitzenverdienst 105.858€/Jahr.
eine selbständig Erwerbstätige Niederösterreicherin, Jahrgang 1960 mit Spitzenverdienst 300.000€/Jahr, sagen wir mal in der Rüstungsindustrie/Alkohol/Tabak oder irgendeinem Megakonzern.
Weitere Details: Wir nehmen an alle 4 sind Männer, alle vier arbeiten für ein und denselben Betrieb /Arbeitgeber den Rest des Lebens(auch wenn es utopisch klingt) .
Bei der Frau ist es egal, nehmen wir an sie hat irgendwie alle Beitragsjahre seit 2020 zusammen (keine Beamtin) der Mann hat z. B. gebabysitted.
Alle anderen Gesetze und Regeln, ASVG, Beamten - Kranken- und Unfallversicherungsgesetz "B-KUVG" helten wie im normalen Österreich.
Der Chefarzt ist in Wien, der Uni-Professor in Graz, alle anderen beiden Männer Wiener oder Oberösterreicher.
Niemand hat eine private Zusatzversicherung oder dergleichen (und falls doch dann klammern wir sie mal bitte aus).
Wer kriegt die höchste Pension und warum? Bittemit Gesetzen, erklären! Danke!