Mal eine Frage an entsprechend informierte Mitglieder (da ich weder Beamter bin noch Jurist noch etwas mit solchen Verwaltungszeug zu tun habe):
Beamte haben ja Anspruch auf entsprechende Mindestversorgung für den Fall einer Dienstunfähigkeit - sofern sie mindestens 5 Jahre Dienstzeit abgeleistet haben (so die häufig zu lesende Auskunft). Müssen das aber tatsächlich 5 Jahre Dienstzeit sein?
Wenn man bei Verbeamtung bereits, sagen wir mal 6 Jahre anrechenbare Vordienstzeiten hat, also bei Anstellung bereits mit 6 Jahren rugehaltsfähigen Vordienstzeiten in die Verbeamtung startet - hat man dann direkt Anspruch auf die Mindestversorgung (da die rugehaltsfähigen Zeit zählt) oder muss man auf jeden Fall 5 Jahre "aktive" Dienstzeit ableisten, egal wie viel rugehaltsfähige Vordienstzeiten berücksichtig wurden?
(Wir gehen jetzt mal davon aus man ist Beamter auf Lebenszeit).