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Auto bei mir abgestellt ohne Papiere?

Hallo ihr lieben,

Vor einigen Wochen habe ich mich mit einem ehemaligen "kollegen" dazu überreden lassen, das er bei mir sein altes Auto in meiner Garage abstellen kann. Das Auto war TÜV fällig und er hatte keine Möglichkeit, ich hatte auch kurz mit ihm besprochen ob ich nicht einfach das Auto nehme da ich zu der Zeit noch ohne Auto war! Nunja das Arbeitsverhältnis ist zerschlagen, ich habe mich gegen einen Kauf entschieden dies teilte ich Ihm mit. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Kaufvertrag und ich habe auch keine Papiere oder sonstiges die hat alles er. Ich habe lediglich einen Schlüssel, selbst der zweitschlüssel hat er! Den Schlüssel habe ich auch nur weil ich das Auto in meine Garage gefahren habe.

Nun habe ich vor einer Woche einen Brief vom Anwalt bekommen ich soll doch das Geld für die karre zahlen und das Auto auf meinen Namen anmelden! Zuerst hab ich mich echt geärgert dann ne Nacht drüber geschlafen und im nächsten Schritt mal da angerufen also bei der Kanzlei, habe das erklärt und naja nichts mehr von denen gehört. Nun habe ich nochmals eine Aufforderung zur Abholung des Wagens an die Kanzlei gestellt! Die Frist läuft Sonntag aus und wieder keine Reaktion.

Ich überlege nun den Schlüssel einfach der Polizei zu übergeben und den Wagen (vorher)aus meiner Garage zu fahren und öffentlich abzustellen.

Was ratet ihr mir?

Einen Anwalt habe ich schon befragt und der meinte schreiben sie selbstbewußt auf den Brief zurück und setzen sie eine Frist aber was ich machen soll wenn die Frist verstrichen ist hat er mir nicht verraten.

Bin um jeden Rat dankbar!

Viele Grüße

Auto, Recht, Papiere, Auto und Motorrad

ABE ital. Mofa beantragen. Reichen ital. Papiere?

Hallo,

Ich bin in sehr vielen unterschiedlichen Foren auf sehr widersprüchliches gestoßen und hätte gerne eine fundierte und belegte Antwort und kein Halbwissen.

Ich habe eine frisch aufgebaute Piaggio Ciao (Moped-Version) mit italienischer Zweitschrift BJ.: 77!

Um Sie im deutschen Straßenverkehr bewegen zu dürfen brauche ich ja nur eine ABE und eine Versicherung. Versicherung ist kein Problem.

Zur ABE:

Wie oftmals gelesen, reichen die italienischen Papiere nicht aus und EU-coc gibt's ja erst seit 2002 und damit nicht für meine Ciao. Richtig?

Damit bleibt mir nur der Weg über eine Einzel-/Vollabnahme beim TÜV bzw. Dekra, wofür ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, einen Tacho und wohl noch jede Menge an Papieren brauche.

Eine Möglichkeit die italienischen Papiere umzuschreiben gibt es gar nicht? Also die italienischen Papiere sind in DE komplett wertlos und erleichtern mir gar nichts, sehe ich das richtig?

Gibt's ne andere Möglichkeit für ältere Import Fahrzeuge?

Ab wann benötige ich denn die deutsche ABE überhaupt, schließlich dürfte ein Italiener auch mit seiner alten Vespa nach DE in den Urlaub fahren und es handelt sich bei meiner Ciao ja um ein Zulassungsfreies Fahrzeug, somit ist der Wohnsitz doch unerheblich?! Wo ist da mein Denkfehler bzw. wo kann man den das in der StVO genau rauslesen?

Falls jmd. was weiß, wo das steht, gerne auch Auszüge, Links schicken.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Gruß

KeinPlanhaber

Vespa, Mofa, Papiere, Piaggio, Roller, Auto und Motorrad

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