In welchen Fällen gilt die Aufsichtspflicht bei Lehrkräften?
Mein Physiklehrer hat jetzt mehrfach nicht Bescheid gegeben, dass der Unterricht ausfällt. Nun ist es zum einen nervig, dass der ganze Kurs die ersten beiden Stunden montags vor unserem Raum sitzt und zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn zum Sekretariat gehen muss und dort Bescheid bekommt, dass wir hätten zu Hause bleiben können. Allerdings haben wir uns gefragt, ob wir zur Schulleitung gehen könnten und uns beschweren, oder ob es sinnlos wäre. Theoretisch verletzt er ja die Aufsichtspflicht wenn er uns nicht Bescheid gibt, da wir alle da sind und er für uns verantwortlich wäre, aber ist das auch praktisch der Fall? Als Oberstufenschüler ist es uns recht egal, bis auf den Fakt, dass wir zwei bis drei Stunden länger schlafen könnten, aber wir fragen uns eher, ob er das rechtlich darf, da es jetzt schon mehrfach vorgekommen ist.