Nachzahlung – die besten Beiträge

STROM & WASSER NACHZAHLUNG?

Hallo Community,

ich habe ein Problem mit meinem Strom- und Wasseranbieter. Ich bin am 20. März 2024 in meinen Neubau eingezogen, jedoch lief der Strom- und Wasservertrag bereits seit dem 1. Februar 2024. Mein monatlicher Betrag beträgt 160 € für Strom, 10 € für Wasser und 60 € für Abwasser.

Am 1. Januar 2025 erhielt ich von meinem Anbieter für Wasser und Abwasser 346 € zurückerstattet. Nun möchte der Anbieter jedoch 3.600 € abbuchen, ohne dass ich eine Rechnung erhalten habe. Ich habe den Anbieter kontaktiert, und der Vertriebsmitarbeiter informierte mich, dass etwas schiefgelaufen sei und er die Angelegenheit klären würde. Am 15. April erhielt ich dann die Jahresverbrauchsabrechnung, in der steht, dass ich zusätzlich 4.100 € für Strom nachzahlen sollte. Laut Abrechnung habe ich in 10 Monaten 8 MWh verbraucht, was ich für unwahrscheinlich halte, da wir eine dreiköpfige Familie sind, tagsüber kaum zu Hause sind und ich zudem eine 10 kW PV-Anlage besitze.

In meiner PV-App wird angezeigt, dass ich nur 2,29 MWh vom Netz bezogen habe. Daher frage ich mich, woher die restlichen 5,71 MWh stammen. Darüber hinaus haben wir die Fußbodenheizung so gut wie gar nicht genutzt, da wir sehr viel mit dem Kamin geheizt haben. Das einzige, was abends längere Zeit in Betrieb war, ist mein PC, jedoch auch nur für 3-4 Stunden, sowie das Kochfeld, wenn es Abendessen gab. Insgesamt fordert der Anbieter, abzüglich der bereits geleisteten Abschläge, eine Nachzahlung von 4.100 €, und die Gesamtsumme ohne Abschläge beläuft sich auf 6.300 €.

Der Anbieter verlangt die Summe bis zum 30. April 2025. Ich habe ihn mehrere Male angeschrieben und angerufen, jedoch zeigt sich wenig Interesse, die Angelegenheit zu klären. Ich bin unsicher, wie ich in dieser Situation weiter verfahren soll.

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Privatverkauf eines Autos – Käufer fordert Geld zurück wegen angeblicher Mängel. Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

Hallo zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen mein Auto privat verkauft. Der Käufer hat es besichtigt, eine Probefahrt gemacht und wir haben einen Kaufvertrag mit ausdrücklichem Ausschluss der Sachmängelhaftung abgeschlossen. Zudem haben wir mündlich vor Vertragsunterzeichnung nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme handelt. Der Käufer hat dies akzeptiert und unterschrieben.

Nun, drei Tage nach dem Kauf, meldet sich der Käufer und behauptet, dass sein Mechaniker festgestellt hat, dass die Wasserpumpe undicht ist, der Zahnriemen erneuert werden muss und das Auto Öl verliert – möglicherweise durch eine defekte Zylinderkopfdichtung oder einen defekten Ölkühler. Er fordert von mir, dass ich die Reparaturkosten übernehme.

Ich habe mich daraufhin mit meiner Werkstatt beraten:

1. Das Auto wurde vor dem Verkauf in meiner Werkstatt gewartet, inkl. Inspektion auf der Hebebühne. Mehrere Mechaniker haben es begutachtet, und es gab keinerlei Hinweise auf Ölverlust oder andere Mängel. Wenn das Auto „unten voller Öl“ gewesen wäre, wie der Käufer behauptet, hätte es jemand bemerkt.

2. Mein Auto stand 90 % der Zeit in meiner Garage, und dort sind keine Ölflecken. Der Käufer behauptet, dass sein Hof jetzt voller Öl ist – wenn der Schaden schon vorher bestanden hätte, müsste meine Garage ebenfalls deutliche Spuren aufweisen.

3. Bei der Probefahrt wurde der kalte Motor stark beansprucht, und der Käufer ist auf dem Heimweg rücksichtslos gefahren. Ich habe beobachtet, wie das Auto extrem hoch beschleunigt wurde, unsichere Spurwechsel durchgeführt wurden und der Fahrer offensichtliche Schwierigkeiten hatte, das Fahrzeug stabil zu halten. Ich selbst bin das Auto immer moderater gefahren, weil mir bewusst ist, dass ein 1.6-Liter-Motor kein Rennwagen ist.

4. Drei Personen haben das Auto inspiziert, zwei Personen haben eine Probefahrt gemacht. Nach der Inspektion haben sie den Vertrag unterschrieben und bestätigt, dass sie sich vom Zustand überzeugt haben.

Zusätzlich behauptet der Käufer, dass ich ihn wegen des Zahnriemens getäuscht habe. Ich habe ihm gesagt, dass dieser bereits vom Vorbesitzer gewechselt wurde, aber wir haben es nicht im Vertrag festgehalten. Ich habe dazu keine Rechnung, sondern nur die Angabe aus der Anzeige des Vorbesitzers, die ich übernommen habe. Ich kann Screenshots meiner eigenen Anzeige und der Anzeige des Vorbesitzers vorlegen.

Rechtliche Einschätzung:

• Laut § 444 BGB (Haftungsausschluss) ist der Gewährleistungsausschluss wirksam, solange keine arglistige Täuschung oder eine Garantieübernahme vorliegt.

• Laut § 434 BGB (Sachmangel) ist eine Haftung nur möglich, wenn eine vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wurde – das ist hier nicht der Fall.

• Eine Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) hätte keine Erfolgsaussichten, da ich selbst nichts von den angeblichen Mängeln wusste und diese nicht absichtlich verschwiegen habe.

Ich habe dem Käufer bereits freundlich, aber bestimmt mitgeteilt, dass ich keine Zahlungen leisten werde. Dennoch droht er mir weiterhin mit rechtlichen Schritten.

Meine Fragen an euch:

1. Ist mein Ausschluss der Sachmängelhaftung wasserdicht, oder könnte der Käufer doch Ansprüche geltend machen?

2. Muss ich mir Sorgen wegen einer Betrugsanzeige machen?

3. Sollte ich auf weitere Nachrichten reagieren oder es einfach ignorieren?

Ich danke euch für eure Einschätzung!

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Strom Wasser Abwasser Nachzahlung?

Hallo Community,

ich habe ein Problem mit einer Nachzahlung für Strom, Wasser und Abwasser. In meinem Online-Banking wird mir angezeigt, dass 4.234 € von den Stadtwerken abgebucht werden sollen. Bislang habe ich jedoch keine Rechnung erhalten. Bei einem Anruf bei den Stadtwerken wurde mir mitgeteilt, dass diese Nachzahlung für Wasser, Abwasser und Strom ist.

Ich zahle monatlich 160 € für Strom und 50 € für Wasser und Abwasser. Mein Haus ist ein Neubau mit einer Luftwärmepumpe, und ich habe zudem eine 20 kWh Photovoltaikanlage. Die aktuellen Zählerstände sind:

• Stromzähler: 2,29 MWh

• Wärmepumpenzähler: 2.859 MWh

• Wasserzähler: 123 m³

Ich frage mich, warum ich so eine hohe Nachzahlung leisten muss. Hatte vielleicht jemand von euch ähnliche Probleme? Die Stadtwerke konnten mir dazu keine konkreten Informationen geben. Zusätzlich habe ich 421 € von den Stadtwerken zurücküberwiesen bekommen, was ich ebenfalls hinterfragt habe. Mir wurde gesagt, dass ich angeblich zwei Wasserzähler in meinem Haus haben soll, jedoch habe ich nur einen. Trotz dieser Unklarheiten bleibt die Summe von 4.234 € bestehen.

Ich wäre für jegliche Erfahrungen oder Ratschläge dankbar.

Vielen Dank!

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