Darf man in Sachsen zur mündlichen Nachprüfung wenn man in einer schriftlichen Prüfung 0 Punkte hat?
Hallo an alle,
Wir hatten jetzt die ersten Prüfungen hinter uns und bei einer schriftlichen Prüfung geh ich vom schlimmsten aus, und zwar 0 Punkte. Wenn das der Fall wäre, kann ich da zur mündlichen Nachprüfung antreten? Habe gehört das es in manchen Bundesländern möglich ist, weiß aber nicht ob es auch in Sachsen erlaubt ist.