Wenn der Führerschein bereits 18 Jahre weg ist man in den ersten 2 Jahren vergeblich 2 MPUs gemacht hat.. allerdings vor ein paar Jahren ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt hat und nach MPU Anordnung wieder zurück gezogen hat, wieso laufen dann wieder die max 15 Jahre von vorne..
Ist das nicht rechtswidrig für ein Delikt nach über 15 Jahren noch eine MPU anzuordnen egal ob man sich zwischenzeitlich informiert oder einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt hat ? Ist das Anfechtbar da die Tat mehr als 15 Jahre zurück liegt?
Zwischenzeitlich kam es zu keinerlei Verkehrsdelikten.
Ich bitte um fundiertes Wissen.
Herzlichen Dank