Menschen – die besten Beiträge

Die Offenbarung der wahren Abgründe der Hölle - verlorener Psalm 😶‍🌫️🔥

Aus den verlorenen Seiten der heiligen Bücher, weitergegeben in der Stille zwischen den Zeilen, wurden die Geheimnisse der Urahnen über Ahnen bewahrt – und hiermit offenbart, auf dass die Blinden sehen und die Tauben hören mögen… 📜🌑

O höret, ihr wandernden Seelen, und lasset euch warnen vor dem finstren Trug, den man Hölle nennt. 😔

Einst verheißt sie Überfluss und Wonne: goldne Gemächer ohne Ende, Speisen wie himmlische Gaben, Bäche aus süßer Milch. Zuerst erscheint sie als Sitz des Überflusses: endlose Hallen von glänzendem Prunk, kristallene Gärten. Ein Jubel steigt empor in euren Herzen, denn alle Sehnsucht scheint gestillt. ✨🏛️

Doch vernehmt das leise Pochen der Erkenntnis: Tag um Tag wuchert der Überfluss, Hallen schwellen vor Pracht – und doch verstummt das Leben. Kein Menschenwort dringt an euer Ohr, kein Lachen hallt durch die ehrwürdigen Korridore. Eine endlose Stille hüllt euch ein. 🤫🏚️

Das Licht vergeht, die Farben schwinden, und alles versinkt in bleicher Düsternis. 🌫️

Eure einst strahlende Seele wird von Schatten umfangen. 🖤 Die anfängliche Wonne wandelt sich zur Qual des Alleinseins, die Gaben verkommen zu Staub auf kalten Steinböden. Jeder Atemzug mahnt: Hier führt süße Verheißung unweigerlich ins Nichts. 🕯️

O Seelenwanderer, erkennt in diesem Mysterium den wahren Schrecken:

Es sind nicht die Flammen, die euch vernichten, sondern das süße Versprechen, das euch in unendliche Einsamkeit treibt. 😶‍🌫️🔥

Sprechet und grüblet:

❖ Welche Verheißung ist trügerischer – diejenige, die alles gibt, oder jene, die euch alles nimmt?

❖ Ist nicht die ewige Einsamkeit in prunkvoller Leere schrecklicher als das lodernde Feuer? 🏰🕳️

Kein Auge wird euch erblicken in diesem unermesslichen Palast. 👁️‍🗨️

Allein wandelt ihr in eurem goldenen Kerker, dem Echo eurer eigenen Leere ausgeliefert.

Eure Seele, einst von Licht durchdrungen, verdunkelt sich schleichend. 🖤🌑

Was sagen euch eure Gedanken zu diesem Abgrund?

Welche Namen werdet ihr zuerst rufen eurer Verzweiflung nicht entkommend?

Welche Stimmen werdet ihr vermissen?

Liebe, Religion, Islam, Menschen, Licht, Hölle, Himmel, Finsternis, Glaube, Gott, Hass, Moral, Philosophie

Ist der geplante Gesetzesentwurf bzw. die Regulierung für Fahrradfahrer sinnvoll?

Gesetz über die Nutzung und Überprüfung von Fahrrädern (Fahrradnutzungs- und -überprüfungsgesetz – FNG)

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung der Nutzung, Klassifizierung und Überprüfung von Fahrrädern sowie die Einführung bestimmter Nutzungsbeschränkungen und Pflichten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

§ 2 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle Fahrräder und Fahrradanhänger, die im öffentlichen Verkehrsraum der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff:

1. Fahrrad: Ein Fahrzeug mit zwei Rädern, das ausschließlich durch menschliche Muskelkraft mittels Pedalen oder Kurbeln angetrieben wird, ggf. mit elektrischer Unterstützung bis zu 25 km/h.

2. Fahrradanhänger: Ein nicht motorisiertes Fahrzeug, das zum Transport von Personen oder Gütern an ein Fahrrad angehängt wird.

3. Trittfrequenz: Die Anzahl der Pedalumdrehungen pro Minute durch den Fahrer.

4. Zulässiges Gesamtgewicht: Das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrrads einschließlich Fahrer, Beladung und ggf. Anhänger, wie es vom Hersteller oder einer zuständigen Behörde festgelegt wurde.

Abschnitt 2 – Vorschriften zur Nutzung von Fahrrädern

§ 4 Zulässiges Fahrergewicht

(1) Das zulässige Gewicht für den Fahrer darf nicht überschritten werden.

(2) Ein Verstoß gegen Absatz 1 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

§ 5 Erlaubnispflicht für den Betrieb mit Anhängern

Das Führen von Fahrrädern mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 20 kg überschreitet, ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer amtlich anerkannten Fahrerlaubnis für Fahrräder gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes sind.

§ 6 Klassifizierung von Fahrrädern

(1) Fahrräder werden nach der Anzahl ihrer Gänge wie folgt klassifiziert:

    a) Fahrräder mit bis zu 3 Gängen: Stadtrad,

    b) Fahrräder mit 4 bis 10 Gängen: Schnellrad,

    c) Fahrräder mit mehr als 10 Gängen: Rennrad.

(2) Fahrräder mit bis zu 7 Gängen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang 25 km/h nicht überschreitet, gelten als Bergrad, unabhängig von der unter Absatz 1 genannten Klassifizierung.

§ 7 Kennzeichnungspflicht für leistungsstarke Fahrräder

Fahrräder der Kategorien „Schnellrad“ oder „Rennrad“, die bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen, unterliegen der Kennzeichenpflicht gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Abschnitt 3 – Überprüfungspflichten

§ 8 Regelmäßige technische Überprüfung (ÜFB)

(1) Fahrräder im Sinne dieses Gesetzes sind jährlich einer technischen Überprüfung im Rahmen der „Überprüfung von zwei­rädigen Fortbewegungsmitteln“ (ÜFB) zu unterziehen.

(2) Die Überprüfung erfolgt durch hierfür amtlich anerkannte Stellen.

(3) Nach erfolgreicher Prüfung ist am Fahrrad eine Prüfplakette gut sichtbar anzubringen.

(4) Die Nichtdurchführung der Überprüfung oder das Fehlen einer gültigen Plakette kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Meine Meinung: Also ich denke, dass das maximal übertrieben ist. FAHRRADFÜHRERSCHEIN!? also das gibt's nur in Deutschland

Katastrophe 48%
Gut 22%
Anderes 22%
Geht 7%
Fahrrad, Menschen, Gesetz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Menschen