Guten Abend Zusammen,
ich bin heute zu meiner Media Markt Filiale (MM) gefahren, um meinen Kaufvertrag (KV) über ein Tablet, welches ich im Oktober 2014 erwarb, rück ab zu wickeln. Dabei berief ich mich auf §437 Absatz 2 BGB i.V.m. §440BGB, da mein Tablet bereits zweifach in diesem Jahr erfolglos in der Reparatur war. Der Verkäufer zog sofort seinen Vorgesetzten hinzu, der mir erklärte, dass ich nur ein Zeitwert und nicht den vollen Kaufpreis zurück erstattet bekäme. Jedoch berief ich mich auf §346, Absatz 2, Unterpunkt 3. Der Verkäufer erläuterte mir, dass dies nicht zutreffe und das MM in jedem Fall eine Nutzungsgebühr von 2% pro Nutzungsmonat berechnen würde. Dies halte ich jedoch nicht für Rechtens aufgrund der oben genannten Paragraphen.
Leider verfüge ich nur ein begrenztes Wissen zum Thema BGB, da ich (leider) nur den Grundkurs Rechtslehre belegen konnte.
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!
Liebe Grüße, Block2Buster