Also bei der Bahn sind ja Tf, wenn ich es richtig verstehe, nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung dazu verpflichtet ein Mal pro Jahr einen Tag RFU zu machen mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Für wen gilt denn diese gesetzliche Pflicht eigentlich alles? Gilt die für alle die in aktiven Betrieb arbeiten? Also für Tf, ZF, ATf/LTf, ZuB (mit oder ohne betrieblich Aufgaben Nah-/Fernverkehr), Wagenmeister, Rangierer, Fdl etc
oder gilt diese Pflicht nur für Mitarbeiter mit betrieblicher Funktion? Also Tf, Fdl etc. und eben nicht für Zugbegleiter im Nahverkehr ohne betriebliche Aufgaben etc.?
Wo steht das, also in welchem Gesetz/Paragraph?