Lohn – die besten Beiträge

Überstunden?

Ich arbeite seit fast 1 Jahr (ab dem 01.06.2025 genau 1 Jahr ) als Werkstudent.

ich bekomme am Monats Ende immer den gleichen Lohn also ich bekomm immer 64 h im Monat bezahlt ( ich arbeite immer 2 Tage jeweils 8 Stunden also zsm 16 Stunden pro Woche) was im Monat immer 64 h Stunden sind.

Das Problem ist wenn ich Prüfungsphasen habe kann ich nicht jeden Monat 64 h Stunden arbeiten, bekomme aber dennoch 64 h immer ausbezahlt. Ich mache es dann so, dass ich in den anderen Monaten dafür mehr arbeite (mehr als 2 Tage die Woche ) um es auszugleichen. So darf ich es auch machen ( hab nachgefragt )

ich hab jetzt 2 Wochen Urlaub, also hab ich im mai nur 2 Wochen gearbeitet. Ich möchte Ende Mai kündigen.

aber ich wollte mal rechnen ob ich noch Stunden offen habe oder nicht.

Da ich jeden Monat 64 h arbeiten muss wären das im Jahr (64*12) = 768h

wie gesagt arbeite ich nicht immer 64h also mal 48h nur oder weniger dafür dann im nächsten Monat mehr zb 80 h oder so. Damit sich das ausgleicht.

Ich hab jetzt berechnet wieviel h ich tatsächlich gearbeitet habe und komme auf 754h ( Urlaub mit einberechnet)

Das ist eine Differenz von -14 h. Heist ich hab 14 h zu viel bekommen als ich gearbeitet habe. Ich hab es eigentlich auf die noch kommenden Monate ( Juni, Juli,…) aufgeteilt. Nun will ich aber spontan doch diesen Monat kündigen. Was passiert mit den -14 h ?

Versteht ihr das mit dem ausgleichen und den Monat mal mehr und in dem anderen mal weniger ?

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Änderung von Arbeitsvertrag ohne Rücksprache mit Arbeitnehmer rechtlich?

Meine Tochter hat im September letzten Jahres ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen und in ihrem Ausbildungskrankenhaus auch als volle Pflegefachkraft übernommen. Die Schule dazu ist dem Ausbildungskrankenhaus angeschlossen. Das heißt, die "vorläufigen" Zertifikate zur Pflegefachkraft lagen dem Krankenhaus vor und in ihrem Arbeitsvertrag waren keine Klauseln hinterlegt, dass sie erst als "volle" Pflegefachkraft arbeiten darf, und auch entsprechend bezahlt wird, wenn das endgültige Zertifikat vorliegt. Da es sich um eine staatliche Ausbildung handelt, muss dieses Zertifikat vom Land kommen. Die entsprechenden Unterlagen wurden alle eingereicht und hatten dann natürlich eine gewisse Bearbeitungszeit.

Jetzt wurde im Februar sowohl meiner Tochter und drei ihrer Mitschüler mitgeteilt, dass ihre offiziellen Zertifikate zu spät vorlagen, und dass ihnen daher rückwirkend das Gehalt gekürzt wird. Bis die offiziellen Zertifikate vorlagen hätten sie nicht als volle Pflegefachkräfte bezahlt werden können. Der Arbeitsvertrag meiner Tochter ist am 15.11.2024 in Kraft getreten und dort steht, dass sie als volle Pflegefachkraft mit einem tariflich festgelegten Gehalt angestellt wird.

Dann wurden ihr und ihren betroffenen Mitschülern ohne Rücksprache im Februar einfach der komplette Betrag von ihrem Gehalt abgezogen, so dass sie für den Monat nur ein paar Hundert Euro zur Verfügung hatte. Sie hat eine eigene Wohnung und zahlt dort, wie jeder andere, Miete, Nebenkosten, etc. Ihre Anfrage, die Rückzahlung in Raten durchzuführen, wurde nicht berücksichtigt. Der Betriebsrat hat diese Einmalzahlung über den kompletten Betrag ohne Rücksprache mit den Betroffenen übrigens genehmigt.

Sie hat sofort Widerspruch eingelegt und das Geld wurde ihr dann wieder ausgezahlt. Der Betriebsrat hat jetzt jedoch nochmals bestätigt, dass sie den Betrag zurückzahlen muss. Ob als einmalige Summer oder in Raten ist noch offen.

Meine Frage ist: Ist das rechtlich überhaupt korrekt, dass sie nachträglich ihr Gehalt zurückzahlen muss? Laut Arbeitsvertrag ist sie als volle Pflegefachkraft angestellt. Im Arbeitsvertrag ist der tarifliche Lohn für eine volle Pflegefachkraft festgelegt. Sie hat in dieser Zeit auch als volle Pflegefachkraft gearbeitet. Lt. Krankenhaus war sie allerdings nur eine "Hilfskraft" bis das offizielle Zertifikat vorlag und wird entsprechend nur als Hilfskraft entlohnt. Kann der Arbeitgeber einfach ohne Rücksprache und Einverständnis des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag und vor allem die tarifliche Entlohnung ändern?

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