In meinem Wohngebiet steht seit geraumer Zeit ein Anhänger ohne Zugfahrzeug an derselben Stelle. Laut § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es untersagt, Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen im öffentlichen Raum zu parken.
Bei Verstößen droht ein Verwarngeld von 20 Euro.
Ich frage mich daher, ob ich diesen Verstoß melden kann und wie ich dabei vorgehen sollte.
Wie gehe ich da am besten vor, wen Rufe ich an und reichen Fotos, man sieht ja in den Daten, wann das Foto aufgenommen wurde.