Was ist beim Handel mit Süßigkeiten zu beachten?
Hallo Leute,
ich plane einen Online Shop für Süßigkeiten zu eröffnen. Diese werden nicht aufgemacht. Bspw bestellt jemand einen Snickers und einen Marsriegel. Diese einzelnen Riegel bleiben in ihrer Originalverpackung und werden in einen extra Karton zusammengepackt und versandt. Gelagert würde die Ware bei mir zuhause.
Zudem bestelle ich ausschließlich Süßigkeiten, die nicht in einem Kühlregal gelagert werden müssen.
Unterliege ich hierbei speziellen Verpflichtungen? Ich hätte zB ans Einschalten des Gesundheitsamts gedacht oder bestimmte Auflagen für das Lager.
Wenn die Süßigkeiten nicht gekühlt werden müssen, nicht geöffnet werden und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten ist, kann es doch dem Gesundheitsamt egal sein, dass ich sie bei mir lager, oder?