Hallo,
gab meine Abschlussarbeit ab: ca. 60 Seiten inkl. Bild und Tabellen, 259 Fußnoten (inkl. Seitenzahl), ca. 200 Quellen, nachdem ich sie kürzen musste (sprich alle Füllwörter streichen und alles möglichst auf den Punkt, Schreibstil sehr akademisch- wie von uns erwartet wird).
Ich gab meine Arbeit zum Lektor, überprüfte auf Plagiat (0 %).
Jetzt habe ich folgendes Problem: Der KI-Detektor liegt bei mir zwischen 70 und 100 %
Ein anderer KI-Prüfer, liegt nicht überall bei 100 %, sondern nur bei jeder Form von Aufzählungen.
Im Leitfaden steht: keine Textbausteine von KI verfassen lassen.
Was kann ich gegen ein ggf. gegen ein falsch-positives Ergebnis tun?
Ich fühle mich gerade wie in einem schlechten Film.
Zusatz:
Bei Täuschungshandlungen kann dabei der sogenannte Anscheinsbeweis geführt werden (VG München, Urteil vom 25.02.2021, Az.: M 3 K 20.4723). Für die Anwendung des Beweises des ersten Anscheins muss zum einen die nachzuweisende Tatsache auf einen typischen Sachverhalt gestützt werden können, der aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens zu dem Schluss berechtigt, dass die Tatsache vorliegt. Zum anderen dürfen keine tatsächlichen Umstände gegeben sein, die ein atypisches Geschehen im Einzelfall ernsthaft möglich erscheinen lassen (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018, Az.: 6 B 67/17). Spricht ein Anscheinsbeweis für einen Täuschungsversuch, muss die*der Prüfungskandidat*in nicht das Gegenteil beweisen, aber den Anscheinsbeweis entkräften. Dazu genügt nicht schon der Hinweis auf einen möglichen anderen, typischen Geschehensablauf. Vielmehr muss sie*er auch dartun, dass dieser andere Geschehensablauf ernsthaft in Betracht kommt (OVG NRW, Beschluss vom 11.10.2011, Az.: 14 A 2726/09).
Quelle