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Dürfen sich Autofahrer gegen die Strassenkleber wehren?

Klima-Proteste: Welche Rechte haben Autofahrer?
  • "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen" – dieser Gedanke steht hinter dem Recht auf Notwehr. Kurz gesagt: Jemand, der sich rechtskonform verhält und angegriffen wird, darf sich verteidigen, auch wenn er den Angreifer dadurch verletzt. Für den Strafrechtler Eric Hilgendorf, Professor an der Universität Würzburg, ein "Menschenrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht".
Selbsthilfe der Autofahrer: Notwehr?

Wenn sich Klima-Aktivisten unangemeldet auf eine Fahrbahn kleben, darf der Autofahrer, der im Stau steht, die Blockierer demnach auch von der Fahrbahn losreißen und wegtragen, meint Jurist Hilgendorf. Selbst wenn das zu erheblichen Handverletzungen führen sollte.

Laut Hilgendorf befindet sich der Autofahrer in einer Notwehrsituation, es liege ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dessen Fortbewegungs- und Handlungsfreiheit vor. Immer vorausgesetzt, die Polizei ist (noch) nicht vor Ort. Denn sobald staatliche Hilfe greifbar ist, ist nach überwiegender Ansicht der Juristen private Notwehr ohnehin nicht mehr erforderlich.

Hilgendorf: Mit Einsatz von Pfefferspray vergleichbar

Das Losreißen und Wegtragen der Aktivisten, sei auch geeignet, den Angriff abzuwehren oder zumindest abzuschwächen.

"Es gilt hier grundsätzlich dasselbe, wie in dem Fall, in dem eine Frau nachts am Weitergehen gehindert wird: Sie darf Pfefferspray einsetzen, auch wenn dadurch die Augen des Angreifers verletzt werden könnten", sagt Hilgendorf.

BR24

nein, dürfen sich nicht wehren 67%
ja, dürfen sich wehren und sie losreißen 33%
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Polizei Vorfahrt genommen in der Probezeit?

Hallöchen, ich habe folgendes Problem:

ich wollte in einer 30er Zone aus einer Nebenstraße rausfahren und links abbiegen. Die Verkehrsteilnehmer der Straße auf die ich fahren wollte, hatten Vorfahrt. An den Straßenrändern stehen immer viele Autos wodurch die Sicht erheblich beeinträchtigt ist.

Nach ausreichendem warten wollte ich dann links abbiegen. Mir kam in dem Moment jedoch ein Polizeibeamter auf nem Motorrad entgegen, hinter ihm ein weiterer Polizeibeamter. Die beiden sind mir dann gefolgt und haben mir eine strafe von 100 Euro und einen Punkt auferlegt.

Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass das Auto durch das ich hätte hindurchschauen können um den Polizisten zu sehen getönte Scheiben hatte. Und wäre es ein Auto gewesen hätte ich ihn ebenfalls gesehen. Zudem habe ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen (weder Blitzer o.ä.) und jeder kann mal etwas übersehen.

Ich habe mich selber so erschrocken, dass ich in dem Moment auch garnicht mit den Polizisten diskutiert habe und nichts zu meiner Verteidigung gesagt habe. Da ich noch in der Probezeit bin, würde sich diese um zwei Jahre verlängern (obwohl ich normalerweise in 4 Monate aus der Probezeit raus wäre) und ich müsste an einem Aufbauseminar teilnehmen, das ebenfalls 400-500 Euro kostet.

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und frage mich daher, ob es Sinn macht etwas auf den Anhörungsbogen zu schreiben und meinen Standpunkt zu verteidigen oder ob ich es einfach auf sich beruhen lassen soll.

Führerschein, Probezeit, Rechtslage, Vorfahrt, Kreuzung

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